| Polizei

Lewentz informiert sich über USBV-Entschärfer im LKA

Innenminister Roger Lewentz war zu Gast bei den Spezialisten des Dezernates 55 im rheinland-pfälzischen Landeskriminalamt (LKA). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Spezialeinheit sind die Entschärfer für unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV).
Innenminister Roger Lewentz begutachtet den Roboter „tEODor“. Die Funktionalitäten erläutert ein LKA-Mitarbeiter.
Wenn es brenzlig wird, kommt „tEODor“ zum Einsatz

Die USBV-Entschärfer bilden ein Spezialisten-Team, das eine landesweite „Rund-um-die-Uhr“-Rufbereitschaft gewährleistet, und so jederzeit von örtlichen Polizeieinheiten zur Unterstützung anfordert werden kann. Der Fall ist dies immer dann, wenn die Polizei vor Ort nicht einwandfrei feststellen kann, ob Gegenstände oder Substanzen ungefährlich sind. Herrenlose Gepäckstücke, Briefe oder Päckchen, in denen Drähte und ähnliches spürbar sind oder auch große Mengen an nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern sind Beispiele für die gängigen Einsätze der USBV-Entschärfer. 

„Mir ist es wichtig, auch öffentlich darüber zu berichten, dass die rheinland-pfälzische Polizei über Spezialisten verfügt, die Gefahrenlagen mit Sprengstoffen bewältigen können. Es ist entscheidend für das Sicherheitsgefühl der Menschen, wenn sie wissen, dass die Polizei gut gerüstet ist, und das auch für Fälle, die hoffentlich nie oder nur äußerst selten eintreten“, unterstrich Lewentz bei dem Termin.

USBV-Entschärferinnen und -Entschärfer werden nur Polizeibeamte, die sich freiwillig für diesen Beruf bereit erklären. In Rheinland-Pfalz qualifizieren sich diese Beamten über eine umfangreiche Zusatzausbildung, die in Teilen beispielsweise auch beim Bundeskriminalamt durchgeführt wird.

Vom USBV-Entschärferdienst ist der Kampfmittelräumdienstes (KMRD) zu unterscheiden, dem die Beseitigung von Kampfmitteln/Fundmunition aus den beiden Weltkriegen im Rahmen der Gefahrenabwehr gem. des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz (POG) obliegt. Der KMRD ist der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) angegliedert.

Zentrale Aufgaben des Dezernats 55:

  • Die Behandlung von verdächtigen Gegenständen oder Substanzen. Dies umfasst insbesondere:
  • die optische, akustische, elektronische und mechanische Prüfung auf Spreng-, Zünd- und Brandvorrichtungen,
  • das Überwinden von Sprengfallen, das Öffnen von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen, das Trennen der Zündketten, das Unterbrechen der Zündauslösevorrichtung, das Neutralisieren und das Phlegmatisieren,
  • das Vernichten, die Transportbehandlung, das Verladen, das Transportieren der unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtung oder ihrer Teile,
  • die Entschärfung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV),
  • die Durchführung von kriminaltechnischen Untersuchungen und Erstellung von Behördengutachten, 
  • die Unterstützung von Durchsuchungsmaßnahmen beim Verdacht auf sprengstoffrechtliche Verstöße oder Gefahren,
  • die Beteiligung an Sicherungseinsätzen unter Teilnahme gefährdeter Personen/ Objekte mit besonderer Bedrohungslage (z.B. Staatsbesuche, Wahl-kampfveranstaltungen, usw.),
  • die Unterstützung/Beratung bei der Spurensuche/Tatortarbeit nach Sprengstoffdelikten,
  • die landesweite Verwaltung explosionsgefährlicher Asservaten,
  • die Schulung des Einsatzpersonals von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unter anderem in Bezug auf Verhaltensmaßnahmen bei Erstkontakt mit verdächtigen Gegenständen/Substanzen,
  • die Durchführung von Übungsszenarien,
  • die Instandhaltung der vielfältigen speziellen Führungs- und Einsatzmittel,
  • die Marktbeobachtung und haushalterische Einplanung von Beschaffungsmaßnahmen, damit dem Grundsatz des ständigen Berücksichtigens neuer technischer Erkenntnisse und des Anwendens angepasster, nicht standardisierungsfähiger Methoden entsprochen werden kann (PDV403),
  • die Projektarbeit hinsichtlich von Bewältigungsstrategien möglicher Einsatzlagen

Teilen

Zurück