„Erfolgreiche Polizeiarbeit basiert auf einem klaren Konzept und zielorientiertem Vorgehen, nicht zuletzt beim Fortschreiben von Einsatzplanungen im Lichte aktueller Ereignisse“, verdeutlicht Innenminister Roger Lewentz. Reiner Aktionismus sei dabei ein schlechter Ratgeber.
„Vor diesem Hintergrund werden auch neue Einsatzmittel wie Bodycams oder Taser gründlich getestet, damit man sicher sein kann, dass neue Technik die Polizeiarbeit erleichtert und verbessert. Neue Technik muss gerade auch in kritischen und gefährlichen Situationen sinnvoll und verlässlich sein. Als zweites Bundesland haben wir uns umfassend dem Thema Bodycam gewidmet und die bisherigen Erfahrungen mit den Bodycams sind so gut, dass wir sie einführen werden. Dazu wird das Polizei- und Ordnungsbehörden-Gesetz (POG) geändert werden. Der Pilotversuch mit derzeit rund 100 Kameras landesweit wird so lange fortgesetzt“, so Lewentz.
Auch die die Ausweitung der Videoüberwachung könne einen Beitrag zu mehr Sicherheit leisten, erläuterte der Minister. Bei größeren Veranstaltungen helfe Videoüberwachung der Polizei, Gefahrenquellen zu erkennen und zügig einzugreifen. Deshalb nutze die Polizei in Rheinland-Pfalz die anlassbezogene Videoüberwachung und werde sie auch ausweiten. Die generelle Videoüberwachung öffentlicher Plätze könne abschreckende Wirkung haben und bei der Verbrechensaufklärung helfen. Dennoch sei damit auch ein Eingriff in die Privatsphäre der Menschen verbunden. „Für mich muss daher die Diskussion um einen maßvollen Umgang mit diesem Instrument geführt werden. Dort wo es sinnvoll ist, werde ich eine Ausweitung der Videoüberwachung unterstützen“, betonte Lewentz.
Auch Fußfesseln müssten differenziert betrachtet werden, da sie einen Attentäter nicht effektiv aufhalten könnten, wie der feige Mord an einem französischen Priester tragisch verdeutlicht habe, sagte Lewentz. Aber in bestimmten Fällen könnten sie ein Hilfsmittel sein, um die Überwachungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden zu unterstützen.
Lewentz wies zudem darauf hin, dass nur bestraft werden kann, was klar zu belegen ist. Eine praxistaugliche Abgrenzung zwischen der sogenannten Sympathiewerbung von einer politisch motivierten Aussage war in der Vergangenheit nicht gewährleistet, weswegen der entsprechende Tatbestand im Jahr 2002 durch Beschränkung auf das Werben um Mitglieder oder Unterstützer enger gefasst wurde. Da eine erfolgreiche Werbung weiterhin als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung strafbar sei, sei eine effektive Strafverfolgung sichergestellt. „Normen wieder einzuführen, die Polizei und Justiz nicht weiter bringen, hilft nicht“, so der Minister.
Seit Jahren stärkt die Landesregierung die Polizei personell. Das Hinausschieben des Ruhestands ist keineswegs abgeschafft worden, stellte der Minister klar. In den vergangenen Jahren seien die Fallzahlen gesteigert worden, um die Anforderungen der hohen Flüchtlingszahlen zu bewältigen. Auch für dieses Jahr wurden bereits wieder über 100 Anträge genehmigt. Kein genehmigter Antrag werde zurückgenommen. Das Hinausschieben des Ruhestands bleibe weiterhin möglich.
Auch mit Neueinstellungen wird dauerhaft das Personal der Polizei verstärkt. Jährlich werden über 500 neue Anwärterinnen und Anwärter eingestellt (2016: 535). Die Einstellungszahlen sind damit auf einem Höchststand. Am Ende der Legislaturperiode wird die rheinland-pfälzische Polizei über rund 9550 ausgebildete Beamtinnen und Beamte verfügen. Zur Entlastung der Polizeibeamtinnen und –beamten von Verwaltungsaufgaben sind 20 Stellen pro Haushaltsjahr im Doppelhaushalt 2017/2018 eingeplant. Zudem finden sich im Haushaltsentwurf 33 neue Stellen für Spezialisten vor allem in den Bereichen Cyberkriminalität, Wirtschaftskriminalität und der Forensik. Hinzu kommen 10 Stellen, um die IT-Systeme auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Auch in den vergangenen Jahren wurden zusätzliche Tarifstellen zur Entlastung (je 20 Stellen in 2013 und 2014 und 27 Stellen in 2016) geschaffen.