Grundsätzlich stehen zwei Wege zu einer Klage zur Verfügung: Entweder klagt das Land selbst oder es unterstützt eine Kommune bei einer Klage. Über die Klagemöglichkeiten des Landes hat die Landesregierung ein Gutachten in Auftrag gegeben. Wie in jedem Rechtsverfahren wählt man den Weg, der den größten Erfolg verspricht. Hierzu ist es notwendig, zunächst die Verordnung im Detail im Hinblick auf die sich für die Stadt Mainz und die rheinhessischen Kommunen ergebenden konkreten Lärmbelastungen zu analysieren. „Ich habe deshalb das BAF heute gebeten, uns den bislang nicht veröffentlichten Verordnungstext sofort zur Prüfung zur Verfügung zu stellen“.
Lewentz: „Nach Abschluss dieser Prüfung werden wir entscheiden, ob wir die Klage einer Kommune unterstützen oder selbst Klage einreichen. Die betroffenen Kommunen werden wir in diese Entscheidung selbstverständlich einbeziehen.“