„Das Teilprogramm hat sich durch diese sinnvolle Öffnung zu einer wichtigen Säule der Städtebauförderungsstrategie für den ländlichen Raum entwickelt. Bis zu acht Millionen Euro können für dieses Jahr zur Förderung für städtebauliche Maßnahmen in den ländlichen Zentren zur Verfügung gestellt werden“, sagte Lewentz. Mit den Fördermitteln könnten die neuen Programmgemeinden zunächst Vorbereitungs- und erste Maßnahmen zur Neuordnung von Flächen finanzieren, ergänzte der Minister.
Die neuen Programmgemeinden Neuerburg, Irrel und Bollendorf könnten umgehend die Fördergebiete in den Ortskernen festlegen und erste Förderanträge stellen, damit die Maßnahmen zügig eingeleitet werden könnten, so der Minister weiter. Jede neue Programmgemeinde könne einen Starterbetrag in einer Größenordnung von 150.000 Euro beantragen.
Im Rahmen des erweiterten Bund-Länder-Programms wollen Bund und Land kleinere Städte und Gemeinden, die in ländlichen, von Abwanderung oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen liegen, als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge oder in ihrer Funktion als zentrale Orte für die Zukunft handlungsfähig machen. Gefördert werden können überörtlich zusammenarbeitende oder ein Netzwerk bildende Städte und Gemeinden in funktional verbundenen Gebieten. Auf dieser Grundlage können Kooperationsverbünde gebildet und gemeinsam aus dem Städtebauförderungsprogramm gefördert werden. Dabei kann jede beteiligte Gemeinde im Stadtkern bzw. der Ortsmitte ein Fördergebiet nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ausweisen. Die Kooperationsverbünde bestehen aus zwei oder drei Gemeinden mit jeweils mehr als 1000 Einwohnern. Jede Gemeinde soll über überörtliche Versorgungsfunktionen verfügen, die der Daseinsvorsorge der Region dienen. Mindestens eine Gemeinde muß allerdings die generell geforderten Voraussetzungen der Städtebauförderung erfüllt und die Funktion eines Grundzentrums haben, das durch einen städtischen Charakter geprägt ist.
„Innerhalb des Kooperationsverbundes ist ein überörtliches Konzept im Sinne einer Kooperationsstrategie für den Verbund erforderlich. Für das einzelne Fördergebiet muß von der jeweiligen Gemeinde ein eigenständiges integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet werden; dabei ist die Bürgerschaft einzubinden.“, erläuterte der Minister. Die Förderung sei grundsätzlich auf acht Jahre ausgerichtet.
Die Öffnung des Programmes sei wie die „Zukunftsinitiative Starke Kommunen - Starkes Land" ein weiterer Baustein in der Strategie, die vom demografischen Wandel betroffenen ländlichen Räume zu stärken, betonte Lewentz. Er sehe gute Chancen, auch im nächsten Jahr weitere Kooperationsverbünde in das Programm aufnehmen zu können. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat im September alle Verbandsgemeindeverwaltung in Rheinland-Pfalz angeschrieben und über die erneute Möglichkeit, für interessierte Gemeinden eine Interessenbekundung zur Aufnahme als Kooperationsverbund im Programmjahr 2015 einzureichen, informiert.