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Lewentz kündigt landesweites Verbot von Himmelslaternen an

Private Feierlichkeiten werden in Rheinland-Pfalz künftig ohne einen zunehmend in Mode gekommenen Partygag auskommen müssen: Der Gebrauch von fliegenden, durch Kerzen angetriebene Lampions, so genannten Himmelslaternen, die bei dem Rückfall auf die Erde zu gefährlichen Brandsätzen mutieren können, wird in Rheinland-Pfalz künftig nicht mehr zulässig sein. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat entschieden, den Aufstieg von Himmelslaternen zur Sicherstellung eines umfassenden Brandschutzes landesweit zu verbieten.

„In Rheinland-Pfalz ist uns zwar noch kein Vorfall bekannt geworden, wir haben uns zu dieser Maßnahme aber vor dem Hintergrund der zunehmenden Zahl auch schwerster Brandunfälle in anderen Bundesländern infolge der Verwendung von Himmelslaternen entschlossen“, sagte Innenstaatssekretär Roger Lewentz und kündigte eine schnelle Initiative des Innenministeriums zum Erlass einer entsprechenden Landesverordnung an. „Wir wollen nicht warten, bis in Rheinland-Pfalz entsprechende Unfälle zu beklagen sind, der Schutz aller rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger genießt oberste Priorität“, so der Staatssekretär.

Ein landesweites Verbot der Verwendung von Himmelslaternen entspricht auch dem Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz und der Entwicklung in anderen Bundesländern. Auch einige Kommunen seien in den letzten Tagen auf das Ministerium zugekommen.

Bis zum Inkrafttreten der Landesverordnung besteht die rechtliche Kompetenz der örtlichen Ordnungsbehörden, den Gebrauch von Himmelslaternen für den eigenen Zuständigkeitsbereich zu verbieten. Das Innenministerium wird den Ordnungsbehörden eine entsprechende Handhabung anempfehlen. 

„Die Verwendung von Himmelslaternen kann bereits derzeit schon erhebliche strafrechtliche und haftungsrechtliche Folgen auslösen“, betonte Lewentz.

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