In der Gesamtabwägung teilt Lewentz die Auffassung der Fluglärmkommission, dass von einer Anwendung der Lärmpausenmodelle bei Ostbetriebsrichtung mangels Vorteilen abgesehen werden sollte. „Er begrüßte jedoch, dass die Fluglärmkommission in ihrem Beschluss das hessische Verkehrsministerium auch aufgefordert hat, die Möglichkeit von Lärmpausen für den Ostbetrieb weiter prüfen zu lassen. Obwohl es auch hinsichtlich des Westbetriebes Zweifel an den Entlastungswirkungen durch Lärmpausen gab, hat sich die Fluglärmkommission in der Tendenz mehrheitlich der Erprobung eines Modells nicht vollständig verschlossen.
Um beim Schutz vor Fluglärm grundlegend voran zu kommen, sei eine Änderung der rechtlichen Grundlagen mit einer stärkeren Gewichtung des Lärmschutzes insgesamt und insbesondere des Schutzes vor nächtlichem Fluglärm in der Fluglärmgesetzgebung notwendig. Vor allem diesem Ziel dient die von der Landesregierung bereits zur Beratung im Bundesrat eingebrachte Änderung des Luftverkehrsgesetzes.
Das hessische Verkehrsministerium hat im vergangenen Jahr Vorschläge unterbreitet, wie durch siebenstündige Lärmpausen Erleichterungen für die betroffene Bevölkerung auch in Mainz und Rheinhessen geschaffen werden sollten. Die Fluglärmkommission am Flughafen Frankfurt, in der das Land mit Gaststatus vertreten ist, hat dazu Prüfkriterien entwickelt und Berechnungen über mögliche Ent- und Belastungen durchgeführt.