Lewentz verwies darauf, dass es in Rheinland-Pfalz schon auf über 700 klassifizierten Straßen - also Kreis-, Land- oder Bundesstraßen - ein Tempolimit 30 km/h gebe. Daneben sei unter Begleitung des Infrastrukturministeriums in Kandel ein Modellversuch für eine Tempo 30-Regelung aus Lärmschutzgründen auf einer klassifizierten Straße durchgeführt worden. Dieses Pilotprojekt wurde inzwischen in eine Dauerregelung für ein Tempolimit von 30 km/h für die Nacht überführt. "Der Versuch hat gezeigt, dass bereits bei den bestehenden rechtlichen Regelungen auch auf klassifizierten Straßen Tempolimits möglich sind", so Lewentz. Allerdings müssten dabei die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein, weil die Bürger solche verkehrsbehördlichen Regelungen vor Gericht überprüfen lassen könnten.
Um den zuständigen kommunalen Verkehrsbehörden aufzuzeigen, welche Spielräume bereits bei dem gegebenen Rechtsrahmen bestehen und welche Schritte bei der Umsetzung von Tempo-30-Regelungen im Einzelnen gegangen werden müssten, habe das Infrastrukturministerium auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Pilotprojekt in Kandel eine Handreichung für die zuständigen unteren Verkehrsbehörden - das sind in der Regel die Verbandsgemeindeverwaltungen - erarbeitet, erläuterte der Minister.
"Die Handreichung für die kommunalen und die fachlich zuständigen Entscheidungsträger zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen wird künftig für eine bessere Entscheidungsgrundlage sorgen. Sie gibt klare Hinweise, wie die Möglichkeiten in dem bestehenden rechtlichen Rahmen ausgeschöpft werden können", betonte Lewentz. Die Handreichung ist den kommunalen Spitzenverbänden bereits zur Verfügung gestellt worden und wird auf die Internet-Seite des Ministerium veröffentlicht.
Gleichwohl wies er in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die derzeitigen Eingriffsschwellen in der StVO insgesamt noch sehr hoch seien. "Um erleichtere Voraussetzungen für die Anordnung von Tempolimits aus Lärmschutzgründen zu schaffen, sind daher Änderungen der rechtlichen Vorgaben insbesondere in der StVO notwendig", so Lewentz.
Dies soll an stark befahrenen Straßen im Interesse der Anwohner die Absenkung der Lärmwerte unter erleichterten Voraussetzungen ermöglichen. Die Landesregierung unterstützt daher den in der Verkehrsministerkonferenz diskutierten Vorschlag, die bestehenden Hürden angemessen abzusenken, um schnelle, effektive und kostengünstige straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Reduzierung der Beeinträchtigungen durch den Verkehr anordnen zu können. Eine Arbeitsgruppe soll dazu bis zur Herbstkonferenz der Verkehrsministerkonferenz konkrete Vorschläge für entsprechende gesetzliche Änderungen vorbereiten. "Diese könnten dann bereits in der Herbstkonferenz der VMK, die in diesem Jahr in Rheinland-Pfalz in Worms stattfinden wird, beschlossen werden", so Lewentz.