Lewentz betonte zudem: „Eine Entwicklung, die immer mehr zu Lasten von Regionalflughäfen geht, stärkt unweigerlich die wenigen großen Hubs wie London, Amsterdam und Frankfurt. Dort sind die Kapazitäten technisch vielleicht vorhanden, den Verkehr aufzunehmen, aber die Menschen im Großraum darum herum können noch mehr Fluglärm einfach nicht verkraften. Eine solche Entwicklung kann niemand wollen, deshalb muss deutschland- und europaweit ein ausgewogenes Konzept gefunden werden, das Regionalflughäfen gerade in dieser bedeutenden Frage der Verteilung der Belastung durch Fluglärm eine Funktion zuschreibt.“
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Infrastruktur / Luftverkehrsabgabe
Lewentz: Luftverkehrsabgabe europaweit einheitlich regeln
Infrastrukturminister Roger Lewentz bedauert, dass Rheinland-Pfalz mit seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Luftverkehrssteuer nicht erfolgreich war. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Vereinbarkeit der Luftverkehrssteuer mit dem Grundgesetz festgestellt. Wir bedauern, dass wir mit unserer Argumentation nicht durchgedrungen sind“, sagte Lewentz am Mittwoch. Trotz der verfassungsrechtlichen Rechtmäßigkeit des Gesetzes bleibe es bei den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen besonders für grenznahe Regionalflughäfen. „Es wäre erfreulich, wenn die Bundesregierung auf eine europaweite Regelung hinarbeiten würde, die den Wettbewerb nicht in diesem Maße verzerrt“, sagte Lewentz. Juristisch habe das Verfassungsgericht nun die entscheidenden Fragen geklärt, politisch betrachtet bleibe die Luftverkehrssteuer ein ungerechter Wettbewerbsnachteil.
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