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Lewentz: Mehr Barrierefreiheit an zwölf Bahnstationen geplant

Über das Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) des Bundes sind an zwölf rheinland-pfälzischen Bahnhöfen Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vorgesehen, wie Infrastrukturminister Roger Lewentz heute in Mainz mitgeteilt hat.

Mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm stellt die Bundesregierung ausschließlich in dem Zeitraum der Jahre 2016 bis 2018 zusätzliche Mittel für Investitionen zur Verfügung. Das ZIP umfasst verschiedene Teilprogramme. Mit dem Teilprogramm „Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen“ beabsichtigt die Bundesregierung, die Attraktivität des Verkehrsträgers Schiene auch dort weiter zu steigern, wo die Förderung bislang nicht oder nur vereinzelt wirksam wurde, das heißt bei den kleinen Verkehrsstationen, die weniger als 1000 Ein-, Aus- und Umsteiger pro Tag aufweisen. 

Um das Teilprogramm besonders wirksam zu gestalten und jeweils ein Höchstmaß an Nutzen zu erzeugen, richtet es sich an solche Verkehrsstationen, in deren Einzugsgebiet ein Nachfrageschwerpunkt im Hinblick auf das Bedarfskriterium Barrierefreiheit liegt. Dazu zählen Einrichtungen wie z.B. ein Seniorenheim oder eine Werkstätte für behinderte Menschen oder Ähnliches. 

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Optimierung von Bahnsteighöhen,
  • Herstellung stufenfreier Bahnsteigzugänge,
  • barrierefreie Gestaltung von Personenunterführungen,
  • barrierefreie Wegeleitung und Fahrgastinformationsanlagen.

Für die Baumaßnahmen an den zwölf vorgesehenen Verkehrsstationen hat die Eigentümerin der Anlagen - die Deutsche Bahn Station & Service AG - Gesamtkosten von rund neun Millionen Euro geschätzt. Es handelt sich um grobe Schätzungen, da die meisten Planungen sich noch in einem frühen Stadium befinden.  

Der Bund ist bereit die Hälfte der Gesamtkosten zu tragen. Das Land wird etwa 30 Prozent der gesamten Kosten tragen. Die übrigen Kosten soll die kommunale Seite - also die jeweilige Gemeinde bzw. ggf der Landkreis tragen.  

Das Innenministerium hat die betroffenen Kommunen über die Details informiert und ihnen eine Teilnahme an dem Förderprogramm ZIP angeboten. Voraussetzung ist die Bereitschaft der kommunalen Seite sich an der Finanzierung zu beteiligen. Die bisherige Resonanz bei den Kommunen ist überaus positiv.

An folgenden Verkehrsstationen können unter den genannten Voraussetzungen Maßnahmen nach dem ZIP durchgeführt werden: Brachbach, Eisenbach-Matzenbach, Hirschhorn (Pfalz), Kamp-Bornhofen, Mayen-Ost, Niedermohr, Obernhof (Lahn), Trier-Pfalzel, Schweich, Steinwenden, Thaleischweiler-Fröschen und Untersulzbach.

Eine Ausnahme bezüglich der kommunalen Mitfinanzierung stellt die Verkehrsstation in Obernhof (Lahn) dar. Am Bahnhof Obernhof ist nach dem Bau des elektronischen Stellwerks der neue Außenbahnsteig nur über eine steile Treppe - und damit nicht mehr barrierefrei - erreichbar. Da sich die Situation ohne Zutun der Gemeinde deutlich verschlechtert, wird das Land im Wege der Ausnahme den sonst üblichen kommunalen Finanzierungsanteil übernehmen.

Die DB Station & Service AG als Projektträgerin plant die Maßnahmen bis Ende 2018 zu realisieren.

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