„Wir haben bislang mit 31 Landesgesetzen Gebietsänderungsmaßnahmen geregelt, die sieben verbandsfreie Gemeinden mit einem eigenen Gebietsänderungsbedarf, 59 Verbandsgemeinden, davon 37 Verbandsgemeinden mit einem eigenen Gebietsänderungsbedarf, und eine große kreisangehörige Stadt einbeziehen. Ziel ist stets, die Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft kommunaler Strukturen vor Ort zu verbessern“, betonte Innenminister Roger Lewentz.
„Schon jetzt ist die KVR I die größte kommunale Strukturreform seit der großen Kommunalreform Ende der 60er und Anfang der 70er Jahre“, so Lewentz. Überwiegend erstrecken sich die Gesetze auf freiwillige Zusammenschlüsse. Zwischenzeitlich sind die in 25 Landesgesetzen geregelten Fusionen umgesetzt worden.
Derzeit laufen weitere Gebietsänderungsprozesse. Sie sind unterschiedlich weit fortgeschritten. Die noch anstehenden Gebietsänderungen auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden sollen soweit als möglich bis Mitte 2019 auf den Weg gebracht werden.