„Die Innenministerkonferenz sieht bei allen Bestrebungen mit Blick auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden, die durch das Bundesverfassungsgericht konkretisiert wurden, die Notwendigkeit jetzt die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen eines Verbotes aufzuzeigen, abzuwägen und zu bewerten“, sagte der Innenminister. Dabei würden auch die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berücksichtigt.
Die bestehende Arbeitsgruppe in Sachsen-Anhalt werde gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium darüber hinaus einen Kriterienkatalog erarbeiten, der auch Erkenntnisse aus den breiten Untersuchungen zu den Ermittlungen gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) einbeziehe. „Die Innenministerkonferenz wird dann den für den Verbotsantrag zuständigen Verfassungsorganen diese Ergebnisse zur Verfügung stellen“, sagte Roger Lewentz.
Unabhängig vom Verbotsverfahren werden weitere Maßnahmen gegen rechtsextreme Gruppierungen geprüft. Die Länderkollegen seien sich daher ebenfalls darin einig, dass es zur Abwehr von Gefahren aus rechtsextremen Zusammenschlüssen auch in Zukunft Informationen aus Quellen von V-Leuten bedürfe. „Wir werden also auch in Zukunft auf dem rechten Auge nicht blind sein“, betonte der Minister.