Die Ideologie der NPD sei menschenverachtend, fremdenfeindlich, antisemitisch und antidemokratisch. Der Rechtsstaat werde verlacht. Die NPD sei zudem eine Organisation, die auch physische Gewalt zur Erreichung ihrer Ziele einsetze oder explizit dulde, das sei nunmehr offenkundig, so Lewentz weiter. „Und trotzdem genießt sie nach wie vor den verfassungsrechtlichen Schutz einer zugelassenen Partei – etwa bei Veranstaltungen und Versammlungen – und erhält Geld vom Staat, Bürgergeld. Das nutzt sie, um ihre Rattenfängerei zu betreiben, vor allem unter jungen Menschen. Das ist nicht mehr zu akzeptieren“, betonte der Minister.
Er erinnerte daran, dass bereits im Mai 2009 die Länder Berlin, Bremen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz eine Dokumentation vorgelegt hatten, in der die verbotswürdige Verfassungsfeindlichkeit der NPD im Sinne des Parteiengesetzes belegt wurde – allein aufgrund von öffentlich zugänglichen Quellen. „Diese Erkenntnis ist nun leider auf das Schlimmste bestätigt worden“, so Lewentz“.
Lewentz: „Natürlich vertreibe ich mit einem Verbot nicht das wirre Denken aus den Köpfen dieser Menschen. Aber ich beschneide ihre Möglichkeiten, andere in den braunen Sumpf herabzuziehen. Ein Verbot würde der Partei diese Privilegien nehmen und die rechtsextreme Szene empfindlich schwächen.“
Hinweis: Die genannte Dokumentensammlung steht auf der Internetseite des Ministeriums unter <link www.isim.rlp.de>www.isim.rlp.de</link> unter Sicherheit/ Verfassungsschutz, rechts in der Downloadbox.