Guntersblum könne erstmals für das Programmjahr 2020 Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro beantragen, um insbesondere die städtebauliche Gesamtmaßnahme vorzubereiten, erläuterte Lewentz. Eine qualifizierte Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sei im ersten Schritt enorm wichtig. Angelehnt an die derzeitige Entwicklung der Gemeinde und an bereits bestehende Entwicklungsansätze stünden zunächst vorbereitende Untersuchungen und die Erarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes im Vordergrund. Die Gemeinde könne aber auch bereits erste wichtige Baumaßnahmen realisieren.
Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ ist im Stadterneuerungskonzept des Landes das Förderinstrument, über das insbesondere innerstädtische Bereiche oder auch Brachflächen mit besonderem städtebaulichem, wirtschaftlichem oder demografischem Erneuerungsbedarf entwickelt werden können. Auch die Entwicklung von Grün- und Wasserflächen wird in dem Programm gefördert.
„Insgesamt bewährt sich das flexible Fördersystem der Städtebauförderung immer wieder in hervorragender Weise. Besonders die Erneuerung von Innenstädten, die Aufwertung von Gebieten mit Erneuerungsbedarf und die Entwicklung ganzheitlicher Projekte mit starken lokalen und regionalen Impulsen werden mit den Mitteln gezielt unterstützt“, betonte Lewentz.