IT-Beauftragte Raab sagte anlässlich der Sitzung des Medienausschusses am Donnerstag, dass es derzeit offenbar auf Bundesebene keine Bestrebungen gebe, ein neues Förderprogramm für den Auf- und Ausbau aufzulegen. „Wir müssen die bisherigen Instrumente ausweiten und optimal nutzen. Nur dann können wir das Ziel einer flächendeckenden Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018 tatsächlich erreichen“, sagte Raab. Die bestehende GAK-Förderung habe sich in der Vergangenheit bereits bei der Herstellung der flächendeckenden Grundversorgung im Land bewährt. „Ein Heraufsetzen der sogenannten Aufgreifschwelle wird einen weiteren Anschub bringen, der weit über die Grundversorgung von 2 Mbit/s hinaus geht“, fügten Lewentz und Raab hinzu.
Unter GAK ist das Programm der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu verstehen. In diesem stellt der Bund Mittel für den Breitband-Ausbau bereit. Es ist derzeit das einzige von der EU notifizierte Förderinstrument. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt breitbandausbauende Kommunen mit dem Breitband-Projektbüro im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur sowie regional zuständigen Breitbandberatern. Der Ausbau der flächendeckenden Grundversorgung wird wesentlich durch Fördermittel der GAK ermöglicht und im Doppelhaushalt 2014/2015 des Landes mit zehn Millionen Euro Landesmitteln flankiert. Das GAK-Förderprogramm liegt in der Zuständigkeit des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten und wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier umgesetzt. Zur Anhebung der Aufgreifschwelle bei der Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum über die GAK-Förderung bedarf es einer Änderung des GAK-Rahmenplanes. In ihm ist festgelegt, welche Bandbreite als Grundversorgung definiert ist. Die Haushaltsabdeckung bei Bandbreiten von bis zu 50 Mbit/s liegt in Rheinland-Pfalz derzeit bei 47,5 Prozent.