Das Land hat in den letzten Jahren gemeinsam mit der DB Netz AG, das Projekt Hunsrückbahn weiter vorangetrieben. Die Unterlagen für die Planfeststellung wurden für beide Abschnitte beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht. „Hierdurch haben wir einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht“, so Lewentz. Die Offenlage der Unterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 2 (Verbandsgemeinde Kirchberg) wird voraussichtlich in Kürze erfolgen.
Aufgrund der Größe des Reaktivierungsvorhabens waren bereits langwierige Verhandlungen zur Finanzierung der Strecke mit der DB erforderlich und umfangreiche Planfeststellungsunterlagen zu erarbeiten. Aufgrund des Umfangs und der Verfahrensabläufe bei der Planung zeichnet sich jetzt ab, dass sich der ursprünglich geplante Inbetriebnahme-Termin laut DB Netz AG nicht mehr einhalten lässt.
Das Land hat daher gemeinsam mit den beteiligten Aufgabenträgern entschieden, bei der Wiederinbetriebnahme der Hunsrückbahn wie folgt weiter vorzugehen:
1. Die Planfeststellungsverfahren für die Hunsrückbahn sollen wie vorgesehen weiter geführt werden.
2. Die Bestellung der Zugleistungen auf der neuen RegionalExpress-Linie Flughafen Hahn - Simmern - Bingen - Mainz - Frankfurt Hauptbahnhof wird aus dem derzeit laufenden Ausschreibungsverfahren zum Dieselnetz Südwest herausgelöst.
3. Die neue Regionalexpress-Linie soll nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses für die beiden Abschnitte der Hunsrückbahn und nach Zeichnung des Realisierungs- und Finanzierungsvertrages mit der DB Netz in einem eigenen wettbewerblichen Verfahren mit einer Inbetriebnahme im August 2018 vergeben werden.
„Mit diesem Vorgehen kann auch vermieden werden, dass die Betriebsleistungen auf der Hunsrückbahn bestellt sind, die Infrastruktur der Hunsrückbahn aber noch nicht fertig ist“, so Minister Lewentz.