Ziel des im Koalitionsvertrag vereinbarten Mediationsverfahrens sei es zu klären, ob unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse im Bereich moderner Verkehrsleit-systeme ein verkehrssicherer dreistreifiger Ausbau oder ein vierstreifiger Ausbau mit deutlich verringertem Straßenquerschnitt erfolgen kann, unterstrich Lewentz. „Das Land ist in Vorleistung getreten, um in die Mediation zu kommen, und hat den Antrag gestellt, das Rechtsverfahren zum ersten bereits planfestgestellten Abschnitt zwischen Landau und Queichhambach zum Ruhen zu bringen“, sagte der Minister. Inzwischen habe das Oberverwaltungsgericht im Einvernehmen auch mit den Klägern ein Ruhen der Klageverfahren angeordnet.
„Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist natürlich, dass die unterschiedlichen Interessengruppen grundsätzlich Bereitschaft zur Mitwirkung zeigen und zu Kompromissen bereit sein müssen“, betonte Minister Lewentz. Kernpunkt der Mediation sei zu prüfen, ob ein engerer vierstreifiger Querschnitt als bislang vorgesehen oder ein Ausbau mit drei Fahrstreifen ausreiche, um die prognostizierten Verkehrsmengen leistungsfähig und sicher zu bewältigen.