Die Regelungen zur Rechtsextremismus-Datei sind im Wesentlichen an das Anti-Terror-Datei-Gesetz (ATD-G) angelehnt, die vom Bundeskriminalamt betrieben wird. In Rheinland-Pfalz erhalten der Verfassungsschutz, das Landeskriminalamt und die Staatsschutzkommissariate der Polizeipräsidien Zugriff auf die Daten.
Mit dem heutigen Tag startet der zwischen Bund und Ländern abgestimmte Wirkbetrieb. Grundsätzlich erfolgt der Aufbau der Rechtsextremismus-Datei in drei Phasen, den „Befüllungsstufen“: In Stufe 1 werden die Grunddaten, dazu zählen insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, gegenwärtige und frühere Anschrift erfasst. Rheinland-Pfalz haben entsprechend des Projektplanes fristgerecht die Personendaten gemäß der ersten Befüllungsstufe in den jeweiligen Quelldateien markiert. Ab jetzt – in Stufe 2 – sollen die nächsten Arbeitsschritte für die Funktionalitäten zur „erweiterten Datennutzung“ wie beispielsweise das Herstellen von Zusammenhängen zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Objekten und Sachen eingeleitet werden. Eine umfassende Nutzung aller Funktionen wird bis Ende 2013 erwartet.
„Diese neue Datei ist ein weiterer Mosaikstein in der engen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, die Deutschland noch sicherer macht. Nicht zuletzt die feigen Morde der rechten Terrorgruppe NSU haben gezeigt, wie notwendig eine gute Vernetzung der staatlichen Sicherheitsbehörden im Kampf gegen jede Form des Terrorismus ist“, betonte der Minister.