„Bereits seit 2018 werden in Rheinland-Pfalz Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst nach dem erfolgreich durchlaufenen Auswahlverfahren durch eine Abfrage beim Verfassungsschutz überprüft. Die Abfrage erfolgt vor der Erteilung einer endgültigen Einstellungszusage und zusätzlich zur polizeilichen Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung“, so Innenminister Lewentz. Damit stehe in Rheinland-Pfalz bereits ein weiteres Instrument zur Verfügung, um die Zuverlässigkeit der künftigen Polizistinnen und Polizisten zu bewerten und einzuschätzen.
„Wir dulden keinen Extremismus oder Rassismus in den Reihen der Polizei“, unterstrich Lewentz. Das mehrjährige Studium des Polizeinachwuchses an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz hat zum Ziel, dass die jungen Beamtinnen und Beamten nicht nur umfassend ausgebildet werden, sondern sich auch eindeutig für die Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaates einsetzten. Der professionelle Umgang mit Vielfalt und ein diskriminierungsfreies Handeln gehören im Studium zu den fest verankerten Inhalten.
Mit dem Beauftragten für die Landespolizei hat Rheinland-Pfalz bereits 2014 als erstes Bundesland einen unabhängigen parlamentarischen Beauftragten für Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit der Polizei geschaffen. Barbara Schleicher-Rothmund, die das Amt 2018 übernommen hat, stellte angesichts der aktuellen Diskussion für das Land fest, dass von insgesamt 160 im Berichtszeitraum ihres Tätigkeitsberichts Juli 2018 bis Juni 2019 an sie herangetragenen Anliegen lediglich in einem Fall von behaupteter „Polizeigewalt“ auch der Vorwurf des „Rassismus“ gegen Polizeibeamte erhoben wurde. Im Nachhinein bestätigte sich dieser nicht. Ein strukturelles Rassismus-Problem ist für sie in der rheinland-pfälzischen Polizei nicht erkennbar.
Entsprechend erachtet Innenminister Lewentz eine Rassismus-Studie bei der Polizei Rheinland-Pfalz aktuell als nicht zwingend erforderlich. Er zeigt sich aber natürlich offen, wenn die rheinland-pfälzischen Polizeigewerkschaften eine solche Studie als vertrauensbildende Maßnahme selbst einfordern. Daher wird er den Hauptpersonalrat der Polizei (HPR) nach der Sommerpause zu einem Gespräch einladen. „Wir stehen grundsätzlich im engen und vertrauensvollen Austausch und werden auch in der aktuellen Diskussion gemeinsam über das Vorgehen beraten“, sagte Lewentz. Mit den Betroffenen zu reden statt über sie definiert klar die Handschrift des Ministers.
Die Polizei Rheinland-Pfalz befasst sich im Kontext gesellschaftlicher Veränderungen kontinuierlich mit ihrem Werte-, Rollen- und Selbstverständnis. Bereits 1996 wurde im Rahmen einer damaligen Wertediskussion die Kommission Innere Führung (KIF) als dauerhaftes Gremium eingerichtet, in der unter Leitung des Inspekteurs der Polizei unter anderem die Leiter der Polizeibehörden, die Personalvertretung, die Polizeibeauftragen sowie die Beauftragte für die Landespolizei vertreten sind. „Mit der Kommission wurde schon vor vielen Jahren ein wirksames Instrument geschaffen, das sich fortlaufend mit aktuellen Führungsthemen befasst und im Sinne eines Frühwarnsystems versucht, Abweichungen von den zugrunde liegenden Werten zu erkennen“, hob Lewentz hervor.
Jeder Vorwurf durch Bürgerinnen und Bürger wird intensiv überprüft. In Rheinland-Pfalz ist eine Beschwerde auch über die unabhängige Bürgerbeauftragte und Beauftragte für die Landespolizei möglich.