| Kommunalfinanzen

Lewentz: Schartz übt sich in billiger Effekthascherei

Als Wahlkampf-Klamauk hat Innenstaatssekretär Roger Lewentz die Ankündigung von Landrat Günther Schartz (Trier-Saarburg) bezeichnet, Widerspruch gegen Bewilligungsbescheide des Landes einlegen zu wollen. „Innenminister Karl Peter Bruch hat in einem Brief an den Landkreistag und den Städtetag die Bereitschaft des Landes erklärt, bereits ergangene Bescheide über die Festsetzung der Schlüsselzuweisungen B 2, soweit diese bis zum Datum des vorliegenden Schreibens noch nicht in Bestandskraft erwachsen sind, sowie die noch zu erlassenden Bescheide zur Festsetzung der Schlüsselzuweisungen B 2 für 2011 auch im Falle ihrer Unanfechtbarkeit gemäß § 30 Absatz 2 LFAG nachträglich zu ändern. Insofern ist das jetzige Vorgehen an Effekthascherei schwer zu überbieten“, sagte Lewentz. Dass es Herrn Schartz am nötigen Ernst fehle unterstreiche die Tatsache, dass am kommenden Freitag, den 4. März, ein Gespräch zum Kommunalen Finanzausgleich im Innenministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden terminiert sei, um weitere Schritte abzustimmen.

Nach einer Klage des Kreises Neuwied war das Oberverwaltungsgerichts Koblenz zu der Auffassung gelangt, dass die Vorschriften des Landesfinanzausgleichsgesetzes über die Gewährung von Schlüsselzuweisungen an die Landkreise im Sinne von Artikel 49 Ansatz 6 gegen die rheinland-pfälzische Verfassung verstoßen und das Verfahren deshalb dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Die Landesregierung hatte diese Entscheidung ausdrücklich begrüßt.

„Die Landesregierung weiß um die schwierige finanzielle Lage der Kommunen im Land. Gerade der Anstieg der durch Bundesgesetz fixierten Sozialleistungen belasten Städte und Gemeinden in unzumutbarer Weise“, so Lewentz. Hier sei die Bundesregierung am Zuge für einen gerechten Ausgleich zu sorgen. In Rheinland-Pfalz habe man gehandelt, um die Kommunen nach besten Kräften zu entlasten: Mit dem Stabilisierungsfonds garantiere das Land den Gemeinden und Gemeindeverbänden seit 2007 per Gesetz ein kontinuierlich wachsendes Volumen der so genannten Verstetigungssumme im Rahmen der Finanzausgleichsmasse. Zudem habe die Landesregierung im Sommer 2010 die „Reformagenda zur Verbesserung der kommunalen Finanzen“ beschlossen. „Diese Initiative sieht Soforthilfen vor, sowie  kurz-, mittel- und langfristige Unterstützungshilfen, die in Deutschland einmalig sind. Mit den enormen Anstrengungen des Landes allein ist es aber nicht getan. Das Urteil vom Januar bestätigt die Dringlichkeit einer Gemeindefinanzreform des Bundes. Wir brauchen Klarheit und neue Regeln, damit die Kommunen im Land unabhängig von der Bundespolitik wieder das in vollem Umfang bekommen, was sie für gute Politik vor Ort und die Menschen brauchen, nämlich Handlungsspielraum“, so Roger Lewentz.

Der Staatssekretär mahnte erneut die Rückkehr zur Sachlichkeit in der politischen Debatte an: „Wenn die Landtagswahl vorüber ist, werden wieder alle an einem Tisch sitzen müssen und über Parteigrenzen hinweg konstruktiv für die Menschen im Land zusammenarbeiten. Die kommunalen Wahlkämpfer der Union täten gut daran, dies zu bedenken.“

#Themen

News

Teilen

Zurück