Angaben der Sicherheitsorgane zufolge ist die Zahl der Gefährder in Deutschland gegenwärtig so hoch wie noch nie. Dies liege auch an den Rückkehrern aus den Kampfgebieten in Syrien und dem Irak, die genau beobachtet würden. „Die Behörden in Bund und Ländern stehen derzeit in engem Kontakt und tauschen ihre Informationen aus, um den Schutz der Bevölkerung und möglicherweise gefährdeten Einrichtungen zu gewährleisten. Ich appelliere an die Bevölkerung wachsam zu sein, aber nicht in Panik oder Angst zu verfallen“, sagte der IMK-Vorsitzende.
Klar sei, dass die Sicherheitsbehörden die notwendigen rechtlichen Instrumente an der Hand haben müssten, um die Bevölkerung effektiv schützen zu können. Die Debatte über mögliche Gesetzesänderungen müsse geführt werden, wozu auch die Vorratsdatenspeicherung gehöre. „Es ist kein Geheimnis, dass die Innenministerkonferenz dieses Instrument in der Vergangenheit immer gefordert hat. Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Allheilmittel, kann aber helfen, Ermittlungsansätze zu liefern, die sowohl für die Gefahrenabwehr wie die Strafverfolgung wichtige Erkenntnisse liefern“ so Lewentz. Die politische Diskussion müsse sorgfältig geführt werden. „Ich halte nichts von Schnellschüssen, die unter dem Eindruck der schrecklichen Ereignisse in Frankreich gefordert werden. Der mit der Vorratsdatenspeicherung verbundene Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ist schwerwiegend“, unterstrich der Minister. Nicht umsonst hätten das Bundesverfassungsgericht und zuletzt der Europäische Gerichtshof strenge Vorgaben gemacht und hohe Anforderungen an mögliche gesetzliche Regelungen gestellt. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und deren Grundrechte müsse sehr sorgsam abgewogen werden. Auf jeden Fall sollte eine mögliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in der gesamten Europäischen Union gelten.