Lewentz unterstrich, dass die Aufklärung und Verhinderung von schweren Verbrechen nicht an einem mangelnden Informationsaustausch scheitern dürfe. „Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf den Schutz durch den Staat.“ Die Grenze aller Strukturen liege aber im Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten. Das habe auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Anti-Terror-Datei noch einmal deutlich gemacht. „In Rheinland-Pfalz sind wir hier auf einem guten Weg“, sagte Lewentz. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz sei unter der Beachtung des Trennungsgebots gut. Bewährt habe sich dabei, dass sich der Verfassungsschutz und die Polizeiabteilung im Innenministerium des Landes unter einem Dach befänden.
Zum Umgang mit sogenannten V-Leuten sagte Lewentz: „Vertrauenspersonen sind eine wichtige Quelle für Information.“ Es sei aber selbstverständlich, dass es keine mittelbare und unmittelbare Beeinflussung oder Finanzierung der Szene durch die Behörden geben dürfe. „Zu den Grundlagen gehören daher klare Regelungen der Entlohnung, kein Einsatz von Schwerverbrechern sowie die Dokumentation und Kontrolle durch gut geschulte Mitarbeiter.“
Die vierköpfige Bund-Länder-Kommission wurde im Februar eingesetzt und hatte zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden der Länder und den Bundesbehörden besonders bei der Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus zu analysieren und zu bewerten. „Besonderer Dank und Anerkennung gilt Karl Peter Bruch, der als ehemaliger Innenminister von Rheinland-Pfalz seine Erfahrungen eingebracht hat“, sagte Lewentz.