„Die absolut verkehrte Steuerpolitik des Bundes geht vor allem zu Lasten des ländlichen Raumes und gefährdet massiv Arbeitsplätze im Hunsrück und in der weiteren Region“, kritisierte Lewentz. Bereits zum Sommerflugplan habe Ryanair an ihren deutschen Flughafen-Standorten das Angebot unter Verweis auf die neuen Belastungen durch die vom Bund im nationalen Alleingang durchgesetzte Zusatz-Abgabe deutlich reduziert.
„Gerade der Hahn als im Passage-Bereich klassischer Low Cost-Flughafen wird als Standort getroffen“, betonte Lewentz. Das Land hat daher Klage beim Bundesverfas-sungsgericht gegen die Luftverkehrsabgabe erhoben. Die Abgabe behandelt unter anderem die Airlines ungleich, weil Anbieter von Kurzstreckenflügen stärker belastet werden als Anbieter von Mittelstrecken- und Langstreckenflügen. Daher werden ins-besondere Fluggesellschaften wie Ryanair von der Steuer getroffen.
„Die Luftverkehrsabgabe ist auch volkswirtschaftlich kontraproduktiv, weil den erwarteten Steuermehreinnahmen beim Bund ungleich höhere wirtschaftliche Verluste und Arbeitsplatzverluste gegenüber stehen“, unterstrich Lewentz. Dies habe sich bereits bei der letztlich wieder zurück genommenen Einführung einer Luftverkehrssteuer in den Niederlanden gezeigt.