Nach vielfältigen Bemühungen des Landes hatte Bundesverkehrsminister Dobrindt in einem Schreiben vom 12. Februar 2015 zugesichert, dass die Aufnahme des Umfahrungstunnels im Bereich von St. Goar und Oberwesel in den neuen Bundesverkehrswegeplan geprüft wird. "Der Bund und die DB AG sind gefordert, diese Prüfung zügig abzuschließen, den etwa zehn Kilometer langen Umfahrungstunnel in den neuen Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen und ihn dann auch zeitnah umzusetzen. Wir müssen bei der Lärmentlastung im Mittelrheintal vorankommen", mahnt der Minister.
Vor dem Hintergrund der im März veröffentlichten Ergebnisse der Korridorstudie Mittelrhein hält es Lewentz zudem für unverzichtbar, "eine alternative Güterzugstrecke rechtsrheinisch in den kommenden Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen und alsbald anzugehen", wie er in einem aktuellen Schreiben an Bundesverkehrsminister Dobrindt feststellt. Es handele sich dabei um eine strategische Entscheidung, die sich nicht alleine auf gängige Methoden der Wirtschaftlichkeitsberechnung stützen könne, sondern auch die staatliche Pflicht zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und Schäden berücksichtigen müsse.
Daneben könne mittelfristig der ebenfalls zum Bundesverkehrswegeplan angemeldete Ausbau der Rhein/Ruhr-Sieg-Strecke für eine spürbare Lärmentlastung des Mittelrheintals führen, so Lewentz.
Gleichzeitig ist es nach seinen Worten dringend erforderlich, den Schienengüterverkehr deutlich leiser werden zu lassen. Das vom Land unterstützte Ziel des Bundes, den Schienenlärm bis 2020 durch die Umrüstung des Bestandsgüterwagen auf so genannte Flüsterbremsen zu erreichen, könne dabei jedoch nicht das Ende der Fahnenstange sein, so der Minister. Die Bundesrepublik müsse sich nachhaltig dafür einsetzen, ein wirksames lärmabhängiges Trassenpreissystem auf europäischer Ebene zu installieren.