„Ich teile die Auffassung des Rechnungshofs, dass eine durchgreifende Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung eine umfassende Gemeindefinanzreform durch den Bund voraussetzt. Bei der Durchsetzung dieses Anliegens erhoffe ich mir ein vergleichbares Engagement der Landes-CDU wie bei deren Vorwürfen gegenüber der Landesregierung.“ Dies sagte Innenstaatssekretär Roger Lewentz zur Vorstellung des Kommunalberichts durch den Rechnungshof heute.
„Der Kommunalbericht 2009 bestätigt unsere Einschätzung, dass die Finanzsituation der Kommunen in Rheinland-Pfalz – nicht zuletzt infolge der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise – weiterhin sehr schwierig ist. Es war daher richtig, dass die Landesregierung dem Landtag noch im letzten Jahr mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes ein Bündel von Maßnahmen zur Entlastung der Gemeinden und Gemeindeverbände vorgeschlagen hat. So soll durch Anpassungen im Finanzausgleichssystem erreicht werden, dass die Finanzausgleichsmasse jeweils im Vergleich zu 2008 im Jahr 2009 um weitere rund 40 Millionen Euro und im Jahr 2010 um weitere rund 61 Millionen Euro steigt. Zur Unterstützung der besonders belasteten Landkreise und kreisfreien Städte sollen diese zusätzliche Mittel erhalten. Weiterhin ist beabsichtigt, dass die kommunalen Schulträger deutlich gestärkt werden, indem der Schulansatz für die Realschulen plus, Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen und Berufsbildenden Schulen von 30 v. H. auf 50 v. H. angehoben wird“.
Die von der CDU wiederholten Vorwürfe, das Land sei für die angespannte Finanzsituation der kommunalen Gebietskörperschaften verantwortlich, weist der Staatssekretär zurück. „Während sich die CDU bisher auf platte populistische Vorwürfe beschränk hat, sind vom Land bereits in der Vergangenheit zahlreiche konkrete Schritte zugunsten der Kommunalfinanzen ergriffen worden“. In diesem Zusammenhang erinnerte Lewentz beispielhaft an die Einführung des Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung im Jahr 2004 und den Erlass des Konnexitätsausführungsgesetzes im Jahr 2006, an den Beistandspakt zur Verstetigung der Finanzausgleichsleistungen in den Jahren 2003 bis 2006, der ab 2007 durch den Stabilisierungsfonds abgelöst wurde, sowie an die von der Landesregierung erreichten besonderen Erstattungsleistungen des Bundes zugunsten der rheinland-pfälzischen Aufgabenträger im Bereich Hartz IV.
„Das Land bekennt sich zu seiner Verantwortung für eine angemessene Finanzausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände“, so Lewentz. Allerdings machte der Staatssekretär auch deutlich, dass die finanziellen Möglichkeiten des Landes nicht unbegrenzt sind. So sei eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung kürzlich zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Finanzkraft des Landes Rheinland-Pfalz einschließlich seiner Gemeinden nach Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen auf 97 v. H. des Durchschnitts der Flächenländer belaufe. Mit diesem Wert befinde sich Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Niedersachsen auf dem letzten Platz unter den westdeutschen Flächenländern. Wenn Land und Gemeinden aber nur unterdurchschnittliche Einnahmen hätten, führten bereits durchschnittliche Ausgaben zu Defiziten, betonte der Staatssekretär.