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Lewentz: Urteil deckt sich mit unserer Einschätzung

Innenminister Roger Lewentz begrüßt, dass das Bundesverwaltungsgericht die Erhebung einer Gebühr für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass von Hochrisikospielen als grundsätzlich rechtmäßig eingestuft hat. Als Sportminister und begeistertem Fußballfan ist ihm auch die große Bedeutung des Fußballs sehr bewusst.
Hochrisikospiele
Hochrisikospiele

„Es ist erfreulich, dass sich das Urteil mit unserer Einschätzung deckt. Die finanzielle Ausstattung der Profivereine und der Deutschen Fußball Liga lässt es durchaus zu, sie an den weitergehenden Kosten für Hochrisikospiele zu beteiligen. Die zunehmende Belastung der Polizei durch Gewaltexzesse im Stadion darf nicht alleine dem Steuerzahler aufgebürdet werden“, so Lewentz.

Bei den Heimspielen in der Bundesliga und 2. Bundesliga wurden insgesamt in der Saison 2017/2018 45.475 Einsatzstunden (2016/2017: 51.372) von der rheinland-pfälzischen Polizei geleistet. Dies entspricht Gesamtpersonalkosten von ca. 2,77 Millionen Euro (2016/2017: 3,13 Millionen Euro).

Lewentz verweigert sich keinen Gesprächen mit der DFL zu Möglichkeiten von Einzelabrechnungen, kann sich aber auch eine bundeseinheitliche Gebührenordnung vorstellen. Daher unterstützt er die Einladung des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer zu einem zeitnahen Treffen zwischen DFL und den Innenministern, um gemeinsam zu einem gerechten finanziellen Ausgleich der erhöhten Personalausgaben bei der Polizei zu kommen.

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte bereits am 21. Februar vergangenen Jahres den ersten Gebührenbescheid aus Bremen an die DFL als rechtlich zulässig und die gesetzliche Regelung als verfassungskonform bestätigt. Die DFL war nun vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Bei dem Verfahren ging es um das sogenannte Nordderby am 19. April 2015 in Bremen. Länder wie Frankreich oder Italien praktizieren bereits Modelle der Kostenbeteiligung.

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