| Rechtsextremismus/ Vereinsverbot

Lewentz: Verbot der HNG ist konsequenter Schritt gegen Rechts

Seit 6 Uhr früh werden bundesweit Wohnungen von Funktionären und Mitgliedern der rechtsextremistischen „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V.“ (HNG) durchsucht, davon auch zwei Wohnungen in Rheinland-Pfalz im Bereich der Stadt Mainz und dem Rhein-Pfalz-Kreis.

Hintergrund ist ein vom Bundesministerium des Innern heute ausgesprochenes vereinsrechtliches Verbot der HNG und die Beschlagnahme des Vereinsvermögens. Bereits im letzten Jahr wurden umfangreiche vereinsrechtliche Ermittlungen gegen diese Organisation durchgeführt. Die Auswertung der dabei beschlagnahmten Materialien ergab, dass sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet und sein Zweck und seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Der Verein war daher aufzulösen.
„Das Vereinsverbot und die Vollzugsmaßnahmen sind ein weiterer konsequenter Schritt im Kampf gegen den Rechtsextremismus in Deutschland. Der Rechtsstaat muss sich auch gegen die¬jenigen wehren, die mit dem Ziel, die Demokratie zu beseitigen, Gefangene instrumentalisieren“, so Innenminister Roger Lewentz.
Die HNG, mit ca. 600 Mitgliedern einer der zahlenmäßig größten neonazistischen Personenzusammenschlüsse in Deutschland, hat sich die Betreuung inhaftierter Gesinnungsgenossen zur Aufgabe gemacht, um diese Rechtsextremisten in der Szene zu halten. Sie gibt die Publikation „Nachrichten der HNG“ heraus, vermittelt Briefkontakte zu und zwischen den Inhaftierten und bietet ihnen so die Möglichkeit eines öffentlichen Forums und eines Netzwerks über die Haft hinaus.

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