| Städtebauförderung / Eifelkreis Bitburg-Prüm

Lewentz: Verbund in VG Südeifel künftig in Städtebauförderung

Innenminister Roger Lewentz hat im Rahmen des erweiterten Bund-Länder-Programms „Ländliche Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden" einen Kooperationsverbund in der neuen Verbandsgemeinde Südeifel mit der Stadt Neuerburg und den Gemeinden Irrel und Bollendorf aufgenommen.

Damit wurden 10 Kooperationsverbünde mit 22 Städten und Gemeinden im Jahr 2014 neu in das Programm aufgenommen. Ab dem Programmjahr 2014 können nunmehr landesweit insgesamt 38 kleinere Städte und größere Gemeinden überwiegend im ländlichen Raum von Städtebauförderungsmitteln des Landes und des Bundes aus diesem Teilprogramm profitieren. „Das Teilprogramm hat sich durch diese sinnvolle Öffnung zu einer wichtigen Säule der Städtebauförderungsstrategie für den ländlichen Raum entwickelt. 2014 werden in diesem Programm insgesamt 5,8 Millionen Euro zur Förderung für städtebauliche Maßnahmen in den ländlichen Zentren zur Verfügung gestellt. „Mit den Fördermitteln können die neuen Programmgemeinden zunächst Vorbereitungs- und erste Ordnungsmaßnahmen finanzieren", sagte Lewentz.

Die neuen Programmgemeinden Neuerburg, Irrel und Bollendorf erhielten zunächst jeweils 120.000 Euro als Starterbetrag. Damit könnten sie vor allem die notwendigen planerischen Vorbereitungsmaßnahmen der Gesamtmaßnahmen mitfinanzieren, so der Minister weiter.
Im Rahmen des erweiterten Bund-Länder-Programms wollen Bund und Land kleinere Städte und Gemeinden, die in ländlichen, von Abwanderung oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen liegen, als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge oder in ihrer Funktion als zentrale Orte für die Zukunft handlungsfähig machen. Gefördert werden können überörtlich zusammenarbeitende oder ein Netzwerk bildende Städte und Gemeinden in funktional verbundenen Gebieten. Auf dieser Grundlage können Kooperationsverbünde gebildet und gemeinsam aus dem Städtebauförderungsprogramm gefördert werden. Dabei kann jede beteiligte Gemeinde im Stadtkern bzw. der Ortsmitte ein Fördergebiet nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ausweisen.

Die Kooperationsverbünde bestehen aus zwei oder drei Gemeinden mit jeweils mehr als 1000 Einwohnern. Jede Gemeinde soll über überörtliche Versorgungsfunktionen verfügen, die der Daseinsvorsorge der Region dienen. Mindestens eine Gemeinde muss allerdings die generell geforderten Voraussetzungen der Städtebauförderung erfüllt und die Funktion eines Grundzentrums haben, das durch einen städtischen Charakter geprägt ist.
„Innerhalb des Kooperationsverbundes ist ein überörtliches Konzept im Sinne einer Kooperationsstrategie für den Verbund erforderlich. Für das einzelne Fördergebiet muss von der jeweiligen Gemeinde ein eigenständiges integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet werden; dabei ist die Bürgerschaft einzubinden.“, erläuterte der Minister. Die Förderung sei grundsätzlich auf acht Jahre ausgerichtet.

Die Öffnung des Programmes sei wie die „Zukunftsinitiative Starke Kommunen - Starkes Land" ein weiterer Baustein in der Strategie, die vom demografischen Wandel betroffenen ländlichen Räume zu stärken, betonte Lewentz. Er sehe gute Chancen, auch 2015 weitere Kooperationsverbünde in das Programm aufnehmen zu können.

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