„Aufgrund der seit 1999 geltenden fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften stehen den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten, dem Technischen Hilfswerk und den sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes immer weniger Angehörige zur Verfügung, die über einen notwendigen Führerschein für Einsatzfahrzeuge verfügen. Das hat sich auf die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste ausgewirkt“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und um die Einsatzfähigkeit der Organisationen nachhaltig sicherzustellen, habe die Landesregierung im November 2010 mit der Rechtsverordnung den Weg für sogenannte „einfache“ Fahrberechtigungen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis 4,75 Tonnen frei gemacht.
Die Länder werden darüber hinaus auch die Möglichkeit haben, eine Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen einschließlich des Führens von Fahrzeugkombinationen nach dem Vorbild der Sonderfahrberechtigung von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen zu erteilen. Rheinland-Pfalz hat die Gesetzesinitiative mitgetragen.
„Das Land wird nun dafür Sorge tragen, dass alle Regelungen zügig umgesetzt werden. Die vielen Helferinnen und Helfer sollen schnell die neuen Möglichkeiten nutzen und die Menschen im Land vom Mehrwert für ihre Sicherheit profitieren können“, sagte Lewentz.