Das Urteil schaffe vor Ort Klarheit über die weitere Entwicklung. Mit Blick auf die weiteren anhängigen Verfahren vor dem VGH zeigte sich Lewentz zuversichtlich. Aus seiner Sicht sei die negative Verfassungsgerichtentscheidung zur Fusion der Verbandsgemeinden Edenkoben und Maikammer als Einzelfall zu werten, so der Minister.
Der VGH hat den Normenkontrollantrag der VG Irrel gegen die Fusion in einem am Freitag veröffentlichten Urteil abgelehnt und unter anderem festgestellt, dass das Eingliederungsgesetz nicht die in der Verfassung verankerte kommunale Selbstverwaltungsgarantie verletze. Der der Neugliederung zugrunde liegende Sachverhalt sei ausreichend ermittelt worden, urteilten die Verfassungsrichter.