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Lewentz: Weiter keine Klarheit zu Südumfliegung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel zur Südumfliegung am Flughafen Frankfurt Main aufgehoben und an die Vorinstanz zurückverwiesen. Infrastrukturminister Roger Lewentz bedauerte, dass keine abschließende Entscheidung hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Südumfliegung getroffen wurde.

„Die Frage der Rechtswidrigkeit der Südumfliegung ist leider weiter offen", so Lewentz. 

Der VGH Kassel hatte auf die Klage der rheinland-pfälzischen Kommunen Nierstein, Bodenheim, Nackenheim, Lörzweiler, Nieder-Olm, Ober-Olm und Klein-Winternheim am 3.09.2013 festgestellt, dass die „Südumfliegung“ des Flughafens Frankfurt am Main und damit eine der Hauptabflugrouten nach Westen rechtswidrig ist. Die Landesregierung hatte die Klage der fünf rheinland-pfälzischen Kommunen finanziell und fachlich unterstützt.  Der VGH Kassel hatte keine Revision der Beklagten zugelassen. Dagegen hatte die durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung vertretene Bundesrepublik erfolgreich Beschwerde eingelegt. 

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass die Festlegung der Flugverfahren nur rechtswidrig sei und die Kläger in ihren Rechten verletze, wenn sich zur Bewältigung von bis zu 98 Flugbewegungen pro Stunde unter Lärmgesichtspunkten eine andere, die Kläger nicht oder weniger belastende Flugroute als eindeutig vorzugswürdig aufdränge, ohne Sicherheitsbelange zu beeinträchtigen. 

Lewentz erinnerte daran, dass von Seiten des Landes schon vor der Festlegung der Südumfliegung durch das Bundesamt für Flugsicherung sichere alternative Flugrouten aufgezeigt worden seien, die vor allem Mainz und Rheinland-Pfalz weniger belastet hätten. „Die Urteilsgründe müssen jetzt nach Vorliegen der Begründung zunächst bewertet werden“, so Lewentz. Rheinland-Pfalz werde in der jetzt anstehenden Diskussion über Varianten auf den früheren Vorschlägen für alternative Flugrouten aufbauen. 

Mit Blick auf die aktuellen Ergebnisse der Lärmwirkungsstudie NORAH über die negativen Auswirkungen von Fluglärm auf die Lebensqualität und Gesundheit der be-troffenen Menschen, forderte Lewentz erneut einen besseren rechtlichen Schutz vor Fluglärm. Die am 26. November 2015 von den Ländern Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg eingebrachte Gesetzesinitiative zur Verbesserung des Fluglärmschutzes und zur Einführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Flugroutenfestlegung ziele in diese Richtung. Die rheinland-pfälzische Landesregierung werde sich auch weiterhin beharrlich dafür einsetzen, dass die belastenden Auswirkungen des Verkehrslärms auf ein verträgliches Maß begrenzt werden.

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