„Eine grundlegende Voraussetzung für demokratische Teilhabe sind leicht zugängliche, aktuelle, verständliche und fundierte Informationen zu staatlichem Handeln“, sagte der Innenminister. Daher würden die bisherigen Informationsfreiheitsgesetze zu einem Transparenzgesetz zusammengefasst und das bereits seit März 2013 verfügbare Open-Governement-Data-Portal des Landes zu einem umfassenden Transparenzregister umgebaut. Dabei müsse natürlich der Schutz persönlicher Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder Sicherheitsinteressen gewahrt bleiben, fügte Lewentz hinzu. Dennoch sei der neue Weg ein Kulturwandel in Rheinland-Pfalz: Während das bisherige Informationsfreiheitsgesetz vorsehe, dass Bürger Informationen erhalten, wenn sie nachfragen, werde das neue Transparenzgesetz regeln, dass die Verwaltung ihre Informationen in den genannten Grenzen zur Verfügung stellt.
|
Verwaltung / Transparenzgesetz