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Minister Lewentz will 17. April 2016 als Wahltermin vorschlagen

Innenminister Roger Lewentz hat den Präsidenten des rheinland-pfälzischen Landtags darüber informiert, dass er dem Ministerrat den 17. April 2016 als Wahltermin für den rheinland-pfälzischen Landtag vorschlagen möchte. „Der Termin beruht auf verfassungsrechtlichen und praktischen Überlegungen. Laut Verfassung muss zwischen dem 18. März und dem 17. Mai 2016 das Parlament gewählt werden“, sagte Lewentz. Aus den daraus resultierenden Terminen seien einige Sonntage aus organisatorischen Gründen für den Urnengang nicht gut geeignet. So seien am Palmsonntag, 20. März, beispielsweise bereits Osterferien und der 27. März der Ostersonntag. Der 3. April falle auf das Ende der Osterferien und sei möglicherweise auch „Weißer Sonntag“ mit etlichen Kommunionsfeiern.

Lewentz: „Rheinland-Pfalz wird damit voraussichtlich nicht wie im Jahr 2011 gemeinsam mit Baden-Württemberg wählen. Dort wurde der 13. März vorgeschlagen, der bei uns aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.“ In der rheinland-pfälzischen Verfassung ist geregelt, dass die Neuwahl frühestens 58 Monate und spätestens 60 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfindet. Sich zu einer solchen Fragestellung zu verhalten, sei Aufgabe der Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags. Die Legislaturperiode endet am 17. Mai 2016, der neugewählte Landtag tritt beim Verfassungstag am 18. Mai zum ersten Mal zusammen und wählt den Ministerpräsidenten.

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