Die CDU hatte kritisiert, das Ministerium habe seine Kontrollfunktion gegenüber dem Landessportbund (LSB) nur unzureichend ausgeübt.
Hintergrund der Kritik sind Presseberichte zu einer noch nicht abgeschlossenen Überprüfung des LSB durch den Landesrechnungshof und vom Präsidium des LSB getroffene personelle Konsequenzen an der Spitze des Landessportbundes.
Die Autonomie des Sports beinhaltet neben der eigenverantwortlichen Personalauswahl und Organisationsstruktur insbesondere die ordnungsgemäße Verwendung der Landesmittel auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften:
- Der LSB und die drei regionalen Sportbünde verfügen über hauptamtliches Personal, welches aus den zur Verfügung gestellten Mittel finanziert wird. Insbesondere haben alle vier Sportorganisationen Geschäftsführer, die in erster Linie für den Bereich Haushalt, Finanzen und Personalwirtschaft zuständig sind.
- Daneben gibt es jeweils die zuständigen Vizepräsidenten für Haushalt und Finanzen. Darüber hinaus werden alle vier Vereine von den gewählten Kassenprüfern und zwei der vier Vereine von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft. Abschließend entlastet die Mitgliederversammlung die Vorstände und somit das Ausgabeverhalten der Sportbünde.
- Aufgrund des hohen Finanzvolumens werden regelmäßig stichprobenartige Prüfungen einzelner Projekte sowie eine Plausibilitätsprüfung der vier Haushalte durchgeführt. Hierfür ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD in Trier zuständig. Punktuell werden auch einzelne Projekte durch das Innenministerium geprüft. Im Jahr 2009 wurde eine Sonderprüfung durch ein von der ADD beauftragtes Wirtschaftsprüfungsunternehmen für alle Haushalte der Jahre 2007 und 2008 durchgeführt.
Zum Hintergrund: Der Landtag Rheinland-Pfalz gewährt dem organisierten Sport in Rheinland-Pfalz finanzielle Mittel im Rahmen einer Projektförderung. Das Innenministerium leitet diese Mittel dem Landessportbund und über den Landessportbund den drei regionalen Sportbünden zu. Die vier Sportbünde, die durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz geprüft wurden, sind eigenständige Rechtspersönlichkeiten in Form eines eingetragenen Vereins. Sie unterwerfen sich bei der Beantragung der Mittel der Einhaltung der Landeshaushaltsvorschriften sowie den im Bewilligungsbescheid und seit 2015 in der Sportförderrichtlinie aufgeführten Verwendungszwecken.