| Flughafen Zweibrücken

Ministerium weist Kritik des Steuerzahlerbundes zurück

Ein Sprecher des Infrastrukturministeriums hat die Kritik des Bundes der Steuerzahler an der Flughafenpolitik des Landes, speziell im Fall des Flughafens Zweibrücken, zurückgewiesen. Der Flughafen Zweibrücken sei mit dem Abzug der Amerikaner 1991 und dem damit verbundenen Verlust von 1400 zivilen Arbeitsplätzen der erste Konversionsfall und in vielen Aspekten ein Modellfall gewesen, der nicht ausschließlich auf den Flugbereich reduziert werden könne, so der Sprecher.

Für das Zweibrücker „4-Säulen-Modell” aus Flugbetrieb, Freizeit und Tourismus, Designer Outlet, Gewerbe sowie dem privat betriebenen Multimedia-Internet-Park als Gründer- und Technologiezentrum war die flugbetriebliche Nutzung in der Entwicklung unverzichtbar, weil mit der Nutzung des bestehenden militärischen Flugfeldes ohne größere Zeitverluste auf bestehende Anlagen und Gebäude zurückgegriffen werden konnte. Ziel war es, um die fliegerische Nutzung herum auf dem Flugplatzareal, aber auch auf den angrenzenden Gewerbeflächen der Stadt Zweibrücken einen Ring aus Gewerbe- und Technologiebetrieben sowie Weiterbildungseinrichtungen zu schaffen und das Potenzial an Freizeitanlagen in der bestehenden Bausubstanz zu nutzen. Auch die EU-Kommission hat den Ansatz einer fliegerischen Nutzung mitgetragen  und bis 1999 mit umgerechnet rund 4,5 Millionen Euro gefördert. 

„Dieses Konzept ist aus Sicht des Landes und der betroffenen Kommunen auch weitgehend aufgegangen. Der überwiegende Teil der bis heute auf dem Gelände entstandenen rund 3000 Arbeitsplätze geht darauf zurück“, so der Sprecher. Die von der öffentlichen Hand investierten Fördermittel sind nach wie vor richtig investiert, denn Steuergelder, die in Wertschöpfung und Arbeitsplätze fließen, sind keine Steuerverschwendung, sondern investierte Struktur- und Wirtschaftsfördermittel. 

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