| Kommunal- und Verwaltungsreform

Ministerrat beschließt Gesetzentwürfe zur Kommunal- und Verwaltungsreform

Der Ministerrat hat heute in seiner Sitzung die von Innenminister Karl Peter Bruch vorgelegten Entwürfe eines Ersten und eines Zweiten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform beschlossen. „Mit der Kommunal- und Verwaltungsreform stellen wir uns den Herausforderungen der Zukunft“, sagte der Minister. Die Kommunal- und Verwaltungsreform soll nach dem Willen der Landesregierung die Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden stärken. „Seit der letzten Reform dieser Art vor mehr als dreißig Jahren hat sich das Land verändert“, sagte Bruch. Gerade der demografische Wandel und die sich damit verändernde Bevölkerungsstruktur in Rheinland-Pfalz erforderten große Anstrengungen.

In beiden Gesetzentwürfe sind die Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung eingeflossen. „Wir haben diese Anregungen gerne aufgegriffen. Es freut mich, dass die Menschen eindrucksvoll gezeigt haben, wie sie in Zukunft leben wollen“, betonte Karl Peter Bruch. Was die Änderung von Aufgabenzuständigkeiten anbelange, seien im Rahmen der Bürgerbeteiligung vor allem die Vorschläge erörtert worden, Zuständigkeiten von der unmittelbaren Landesverwaltung in den kommunalen Bereich und dort hauptsächlich auf die Ebene der Gemeinden und Städte sowie Verbandsgemeinden zu verlagern sowie Aufgabenzuständigkeiten thematisch zusammenzuführen.

Das „Erste Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform bildet die Grundlage, um die weiteren Prozesse zur Optimierung kommunaler Gebietsstrukturen und zur Ausweitung interkommunaler Kooperationen auf eine Rechtsgrundlage stützen und damit fördern zu können. Es enthält allgemeine Grundregeln, die bei Gebietsänderungen der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden im Rahmen der Reform zur Anwendung kommen. Der Entwurf enthält zum Beispiel eine so genannte „Experimentierklausel“. Mit ihr soll erreicht werden, dass Kommunen, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und Zweckverbände Maßnahmen zur Weiterentwicklung der kommunalen Strukturen und Aufgabenwahrnehmung verstärkt erproben. Dies sind beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der gemeinsamen Aufgabenerfüllung, der Verfahrens- und Verwaltungsabläufe, zum Ausbau der Bürgerdienste und zur Erweiterung der Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger zur unmittelbaren Bürgerbeteiligung in Selbstverwaltungsangelegenheiten. Zu diesen Zwecken kann das Land Kommunen, rechtsfähigen kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts und Zweckverbänden Ausnahmen von landesrechtlichen Zuständigkeits-, Form- und Verfahrensregelungen erlauben. Schließlich soll auch das Zweckverbandsgesetz geändert werden, um die Kommunalen Kooperationen deutlich auszuweiten.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine Anhebung des Einwohnerschwellenwertes für die Wahl hauptamtlicher Beigeordneter in verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden von 15.000 auf 25.000 Einwohnerinnen und Einwohner vor. Außerdem sollen das Mindestunterschriftenquorum für Bürgerbegehren von 15 Prozent auf 10 Prozent und das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide von 30 Prozent auf 20 Prozent gesenkt werden. „Wir bauen die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung weiter aus“, sagte der Minister.

Mit dem „Zweiten Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform“ soll die so genannte 64er-Liste umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf zielt auf eine Verbesserung der behördlichen Zuordnung von Aufgaben und von Verfahrensabläufen ab. Die in diesem Gesetzentwurf formulierten Zuständigkeitsänderungen sollen überwiegend zu einer orts-, sach- und bürgernäheren Aufgabenausübung führen. „Vor diesem Hintergrund haben wir heute im Ministerrat beschlossen, dass die Verlagerung der Zuständigkeit für die Aufgaben der Jugendämter von fünf großen kreisangehörigen Städten auf die zugehörigen Landkreise nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten ist“, so der Innenminister.

Zu beiden Gesetzentwürfen für die Kommunal- und Verwaltungsreform haben das Institut für Gesetzesfolgeabschätzung und Evaluation in Speyer sowie die Technische Universität Kaiserslautern eine begleitende Gesetzesfolgeabschätzung durchgeführt. Die Wissenschaftler stellen in ihren Ergebnissen fest, dass die beabsichtigten gesetzlichen Regelungen den Zielen der Landesregierung für eine Kommunal- und Verwaltungsreform gerecht werden können. Auch stehe die überwiegende Zahl der kommunalen Gebietskörperschaften Veränderungen der Gebiets- und Verwaltungsstrukturen sowie den geplanten Aufgabenverlagerungen grundsätzlich positiv gegenüber. 

In die weiteren politischen Beratungen im Parlament fließen die Ergebnisse der begleitenden Gesetzesfolgeabschätzung und die vom Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften in Berlin ausgearbeitete und kürzlich vorgestellte gutachterliche Stellungnahme zur Kommunal- und Verwaltungsreform ein. Die jetzt konzipierten Maßnahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform sollen bis zu den allgemeinen Kommunalwahlen im Jahre 2014 abgeschlossen sein.

#Themen

News

Teilen

Zurück