„In Rheinland-Pfalz waren wir Vorreiter, die den Einsatzkräften des Rettungsdienstes die Möglichkeit an die Hand gaben, Platzverweise auszusprechen. Diesen Weg gehen wir jetzt weiter. Nun wird das Nichtbefolgen zur Ordnungswidrigkeit. Und die möglichen Geldbußen verdoppeln wir“, so Innenminister Roger Lewentz am Rande des Kabinetts.
Im Kern geht es bei der Initiative des Innenministeriums um Anpassungen im Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (konkret des § 37 LBKG). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes haben bereits heute die Befugnis beispielsweise Gaffer oder andere Störer, die Einsätze gefährden, notfalls auch mit Zwangsmaßnahmen vom Einsatzort zu verweisen.
Die Angehörigen der Feuerwehren, der Allgemeinen Hilfe oder des Katastrophenschutzes dürfen in gleicher Weise agieren. Wenn Störer deren Anweisungen nicht Folge leisten, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Das Nichtbefolgen der Anweisungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes stellt allerdings bislang noch keine Ordnungswidrigkeit dar.
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten tagtäglich hervorragende Arbeit. Sie sind hochqualifiziert und motiviert. Bei ihren Einsätzen geht es häufig um Leben oder Tod, daher zählt auch sprichwörtlich jede Sekunde. Jede Verzögerung kann den Erfolg eines Einsatzes und so das Leben der Opfer gefährden. Dennoch werden die Einsatzkräfte häufig durch Schaulustige oder Gaffer gestört. Diesem unsäglichen Treiben müssen wir weitere Riegel vorschieben“, verdeutlichte der Minister.
„Aber per Gesetz kann man nicht alles regeln. Es muss sich auch in den Köpfen etwas ändern. Gaffer, die Schwerverletzte oder sogar Verstorbene filmen und dann im Internet zur Schau stellen, müssen Kritik und Ausgrenzung aus der Mitte der Gesellschaft erleben“, unterstrich Lewentz abschließend.