Die Erlaubnis wird auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung in einem Verwaltungsverfahren nach dem Spielbankgesetz erteilt. Interessenten haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb einer Spielbank in Bad Neuenahr-Ahrweiler und ihrer Zweigspielbetriebe in Bad Dürkheim und Nürburg zu stellen.
Anders als in anderen Bundesländern werden Spielbanken in Rheinland-Pfalz nicht staatlich, sondern von privaten Unternehmen betrieben. Für die Erteilung der Erlaubnis ist daher ein europaweites Ausschreibungsverfahren erforderlich. Im Jahr 2017 wurde nach Durchführung eines entsprechenden Verfahrens eine Erlaubnis für den Betrieb der Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems erteilt.
In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Spielbanken mit insgesamt sechs Spielstätten. Neben der Spielbank Bad Neuenahr mit den Zweigspielbetrieben in Bad Dürkheim und Nürburg am Nürburgring gibt es die Spielbank Mainz mit den Zweigspielbetrieben in Trier und Bad Ems.