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Neue Ausschreibung für Spielbankerlaubnis bekanntgemacht

Das Innenministerium Rheinland-Pfalz hat die Ausschreibung der Erlaubnis für den Betrieb einer Spielbank in Bad Neuenahr-Ahrweiler und ihrer Zweigspielbetriebe in Bad Dürkheim und Nürburg für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2031 mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um maximal fünf Jahre auf seiner offiziellen Website (www.mdi.rlp.de) allgemein bekanntgemacht.
Roulette; die Kugel liegt auf dem schwarzen Feld "17"
Spielbanken in RLP

Die Erlaubnis wird auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung in einem Verwaltungsverfahren nach dem Spielbankgesetz erteilt. Interessenten haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb einer Spielbank in Bad Neuenahr-Ahrweiler und ihrer Zweigspielbetriebe in Bad Dürkheim und Nürburg zu stellen.

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