„Der neue Katalog ist auf der Höhe der Zeit. Es ist wichtig, dass er an die sich rasant entwickelnden Herausforderungen der notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung angepasst wurde“, sagte Innenstaatssekretärin Heike Raab. Der NAIK solle in erster Linie den Disponentinnen und Disponenten in Integrierten Leitstellen und Rettungsleitstellen als Leitlinie für die Entsendung eines notarztbesetzten Rettungsmittels dienen. Darüber hinaus stelle er aber auch für alle anderen Beteiligten im Rettungsdienst eine Orientierungshilfe dar, was auch die Nachforderung notarztbesetzter Rettungsmittel am Einsatzort einbezieht, so die Staatssekretärin.
Den Integrierten Leitstellen und Rettungsleitstellen kommt für die Entsendung notarztbesetzter Rettungsmittel die zentrale koordinierende Rolle zu. Die Disponenten müssen am Telefon entscheiden, ob ein unmittelbarer oder zu erwartender lebensbedrohlicher Zustand besteht oder schwere gesundheitliche Schäden drohen. Durch die Nachforderung eines Notarztes erst durch den am Einsatzort eingetroffenen Rettungswagen kann bei vielen Erkrankungen oder Verletzungen wertvolle Zeit verloren gehen. Gleichzeitig muss allerdings auch vermieden werden, dass der Notarzt nicht zu Situationen entsendet wird, in denen er gar nicht notwendig ist und dann für andere Notfälle nicht mehr zur Verfügung steht. Bereits in der ersten Version des NAIK wurden hierzu zwischen patientenbezogenen und notfallbezogenen Indikationen unterschieden.
Zur Ermittlung des Zustandes des Patienten am Telefon besteht die Notwendigkeit der Erfassung von tatsächlichen oder potentiellen Störungen von lebenswichtigen Körperfunktionen (Vitalfunktionen: Bewusstsein, Atmung, Herz-Kreislauf, Schmerz) anhand einer strukturierten Abfrage. Mit der Novellierung des NAIK werden auf die sich hieraus ergebenden „Patientenzustandsbezogenen Indikationen“ ein besonderer Schwerpunkt gelegt und beispielhaft am Telefon zu stellende Fragen dargestellt. Zusätzlich werden Situationen angeführt, die zwar häufig zu Hilfeersuchen in einer Leitstelle führen, die aber von tatsächlichen Vitalfunktionsstörungen anhand der strukturierten Abfrage unterschieden werden müssen und keine Notarztindikation darstellen. Damit werden häufig angeführte Interpretationslücken geschlossen. Neben der Erfassung des Patientenzustandes existieren Notfallsituationen, bei deren Vorliegen per se bereits von der akuten Vitalgefährdung eines oder mehrerer Patienten auszugehen ist. Dazu gehören beispielsweise Verkehrsunfälle mit hoher Geschwindigkeit. Auch die Liste dieser „Notfallbezogenen Indikationen“ wurde überarbeitet und es werden zusätzlich Situationen aufgeführt, die tatsächlich primär keine Entsendung eines Notarztes bedürfen, sondern auch durch andere Rettungsmittel oder Versorgungsangebote abgedeckt werden können.
Die Beispiele im Abschnitt „Patientenbezogene Indikationen“ als auch die aufgeführten „Notfallbezogenen Indikationen“ werden in den in Rheinland-Pfalz eingeführten landeseinheitlichen Einsatzcodes der Leitstellen abgebildet. Ihre strukturierte Ermittlung auf der Basis einheitlicher Kriterien für den Einsatz notarzt- und nicht notarztbesetzter Rettungsmittel stellt die Grundlage für ein umfassendes rettungsdienstliches Qualitätsmanagement dar. Der Notarztindikationskatalog ist damit Grundvoraussetzung für ein notfallmedizinisch effektives, wirtschaftlich effizientes und damit zukunftsfähiges Arbeiten des Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz.