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Ortsgemeinde Daaden wird zur 130. „Stadt“ ernannt

Die Ortsgemeinde Daaden im Landkreis Altenkirchen darf künftig die Bezeichnung „Stadt“ führen. „Daaden hat sich in den letzten Jahrzehnten von einem Dorf zur Stadt und damit zu einem leistungsfähigen Grundzentrum mit vollständiger grundzentraler Ausstattung entwickelt“, sagte Innenminister Roger Lewentz am Dienstag nach der Zustimmung des Ministerrats zum Antrag der Gemeinde.

Um als „Stadt“ eingestuft zu werden, muss eine Gemeinde ein städtisches Gepräge in Siedlungsform, Gebietsumfang und Einwohnerzahl vorweisen sowie ein aktives, wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben anbieten. „Daaden verfügt über eine moderne, den heutigen Anforderungen entsprechende Infrastruktur mit einem guten Angebot an Kindergarten- und Schulplätzen, einem großen Angebot an Arbeitsplätzen, bietet Einrichtungen zur Freizeitgestaltung und hat als Einkaufsort eine große Bedeutung für die umliegenden Nachbargemeinden“, so der Minister. In Vergangenheit wurden bereits erhebliche Städtebau-Sanierungsmaßnahmen vorgenommen, um den Ortskern aufzuwerten. Seit 2014 ist Daaden in das Städtebauförderungsprogramm „Ländliche Zentren – Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgenommen worden. Daaden darf den neuen Titel nach der offiziellen Verleihung der Urkunde führen.

Die Verleihung der Bezeichnung „Stadt“ durch die Landesregierung ist ein eher seltenes Ereignis. Seit 1945 ist die Bezeichnung an 52 Gemeinden in Rheinland-Pfalz verliehen worden. Zuletzt hat der Ministerrat mit Beschluss vom 12. März 2013 entschieden, der Ortsgemeinde Nierstein im Landkreis Mainz-Bingen die Bezeichnung „Stadt“ zu verleihen. Insgesamt führen bisher offiziell 129 der 2305 rheinland-pfälzischen Gemeinden die Bezeichnung „Stadt“. Daaden reiht sich als 130. Stadt in diese Liste ein.

Mit der Verleihung der so genannten „Stadtrechte“ sind keine Vorteile gegenüber anderen Gemeinden verbunden. Die einzigen rechtlichen Änderungen beschränken sich auf die Führung der Bezeichnung „Stadt“ sowie die Umbenennung der Organe „Ortsgemeinderat“ und „Ortsbürgermeister“ in „Stadtrat“ und „Stadtbürgermeister“.

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