Die A 61 ist eine wichtige, überregionale Verbindung zwischen den Verdichtungsräumen Rhein-Ruhr, Rhein-Main und Rhein-Neckar mit entsprechender Dringlichkeitsfestlegung im Bundesverkehrswege- und Bedarfsplan. Auch gehört sie zum Gesamtnetz des Transeuropäischen Verkehrsnetzes. Der Verkehrsfluss auf der A 61 wird aufgrund des hohen Schwerverkehrsanteils schon heute zunehmend durch Streckenüberlastungen und Staus beeinträchtigt.
Die jetzt festgestellte Planung beinhaltet die sechsstreifige Erweiterung der A 61 auf einer Länge von rund 13,5 Kilometern. Der Planfeststellungsbereich erstreckt sich dabei auf die Gemarkungen Heßheim, Beindersheim, Frankenthal, Lambsheim, Maxdorf, Ludwigshafen, Fußgönheim, Mutterstadt und Limburgerhof.
Der Ausbauquerschnitt der Autobahntrasse wird auf eine Regelbreite von 36 Metern verbreitert. Die Verbindungsrampen der Autobahnkreuze Frankenthal (A 6), Ludwigshafen (A 650) und Mutterstadt (A 65) sowie die Zu- und Abfahrten im Bereich der Rastplätze „Auf dem Hahnen“/ „Auf dem Hirschen“ und der Autobahn-Anschlussstelle der L 530 bei Mutterstadt/ Dannstadt werden an die neue Ausbaubreite angeglichen. Das Brückenbauwerk zur Überführung der L 530 bei Mutterstadt wird abgerissen und neu errichtet. Im Übrigen werden bestehende Überführungen, Unterführungen und Durchlassbauwerke an die neue Ausbaubreite angepasst.
Mit dem Projekt sind auch umfangreiche landespflegerische und wasserwirtschaftliche Ausgleichs-, Ersatz- und Schutzmaßnahmen verbunden, ebenso wie Lärmschutzmaßnahmen. So soll unter anderem eine rund 2,8 Kilometer lange Lärmschutzwand im Bereich der Ortsgemeinde Heßheim gebaut werden. Für die betroffenen Anwesen entlang des Ausbauab-schnittes der A 61 ist zudem passiver Lärmschutz vorgesehen. Um das Wegenetz aufrecht zu erhalten, ist auch die Verlegung und Anpassung von Wirtschafts- und Fußwegen geplant.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in Kürze bekannt gemacht und in den betroffenen Kommunen ausgelegt. Sofern innerhalb der anschließenden Rechtsbehelfsfristen keine Klagen erhoben werden, erlangt die Planungsentscheidung Bestandskraft. Im nächsten Schritt ist dann die Finanzierung des Großprojekts sicher zu stellen. Als Kosten sind rund 91 Millionen Euro zu veranschlagen, Kostenträger ist der Bund.