Die Bundesregierung plant laut Presseberichten im Vorfeld der Einbeziehung des Luftverkehrssektors in den europäischen Emissionshandel zwar eine einheitliche prozentuale Absenkung der Luftverkehrssteuer um 5,5 Prozent. „Das wird das grundsätzliche Problem durch eine einseitige Belastung im internationalen Vergleich und vor allem der Kurzstrecken und von Inlandsflügen nicht lösen“, betonte Raab. Die Luftverkehrssteuer habe - wie von Rheinland-Pfalz von Anfang an befürchtet – zu erheblichen Rückgängen bei den Passagierzahlen insbesondere der Flughäfen geführt, deren Kunden vor allem Low-Cost-Fluggesellschaften seien.
Auch die grenznahen Flughäfen sind von deutlichen Rückgängen bei den Passagierzahlen durch die Verlagerung von Flügen ins benachbarte Ausland betroffen. Am Flughafen Hahn ging die Zahl der Fluggäste in den ersten acht Monaten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 16 Prozent zurück.
Die jetzt von der Bundesregierung beabsichtigte einheitliche Absenkung der Abgabesätze bewirkt im Übrigen tendenziell eine Doppelbelastung von innerdeutschen Flügen. Nur innerdeutsch wird neben dem Hinflug auch der Rückflug besteuert sowie die Mehrwertsteuer erhoben. Flüge ins Ausland sind von der Mehrwertsteuer befreit, was zu zusätzlichen Schieflagen im Wettbewerb führen kann.
„Es ist zu befürchten, dass die Einbeziehung des Luftverkehrssektors in den Emissionshandel trotz der Absenkung der Luftverkehrssteuer an den Wettbewerbsverzerrungen zwischen Low-Cost-Airlines und Low-Cost-Flughäfen einerseits und den großen Fluggesellschaften sowie den großen Flughäfen andererseits nichts ändern wird“, so Raab. Rheinland-Pfalz bleibe deshalb dabei, dass diese Steuer wieder abgeschafft werden müsse.