„Auch wenn diese Entscheidung rechtlich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig nicht vorweg nimmt, ist doch zu hoffen, dass von dieser Eilentscheidung ein positives Signal für die abschließende Entscheidung des Gerichts ausgehen wird“, so die Staatssekretärin. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird für Anfang 2012 erwartet. Bis dahin wird es keine Nachtflüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr geben, weil gegen die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes keine Rechtsmittel eingelegt werden können. „Für die Bevölkerung in Rhein-Main ist dies deshalb heute ein guter Tag“, betonte Raab.
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Infrastruktur/Fluglärm