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Raab: Positives Signal für Lärmschutz am Flughafen Frankfurt

Als ein wichtiges und positives Signal für den Schutz der Bevölkerung vor dem Fluglärm hat die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Heike Raab die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom heutigen Tage bezeichnet, wonach in der Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt zugelassen sind. „Es ist zu begrüßen, dass die Richter dem Lärmschutzinteresse der betroffenen Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet im Eilverfahren Vorrang vor den Interessen der Luftverkehrsgesellschaften an Nachtflügen gegeben hat“, sagte Raab.

„Auch wenn diese Entscheidung rechtlich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig nicht vorweg nimmt, ist doch zu hoffen, dass von dieser Eilentscheidung ein positives Signal für die abschließende Entscheidung des Gerichts ausgehen wird“, so die Staatssekretärin. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts  wird für Anfang 2012 erwartet. Bis dahin wird es keine Nachtflüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr geben, weil gegen die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes keine Rechtsmittel eingelegt werden können. „Für die Bevölkerung in Rhein-Main ist dies deshalb heute ein guter Tag“, betonte Raab.

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