„Die taktischen und organisatorischen Vorteile sowie die Wirtschaftlichkeit von Integrierten Leitstellen veranlassten viele Bundesländer und die meisten Großstädte bereits vor vielen Jahren dazu, Integrierte Leitstellen aus vorher getrennt arbeitenden Feuerwehr- und Rettungsleitstellen aufzubauen und zu betreiben“, so Raab. Eine Leistungssteigerung im Vergleich zu Rettungs- und Feuerwehrleitstellen ergebe sich insbesondere durch die zentrale Alarmierungs- und Führungsunterstützung, die zentrale Notrufabfrage, die gebündelte und einheitliche Alarmierung sowie die einheitliche Zuständigkeit.
„Seit einen Jahr verbindet die Leitstelle die beiden Bereiche Brandschutz und Rettungsdienst miteinander und ersetzt das alte Nebeneinander durch ein Neues Miteinander. Der vor Jahren eingeschlagene Weg des Miteinanders von Brandschutz und Rettungsdienst in einer gemeinsamen Leitstelle ist der richtige und hat sich bewährt“, so die Staatssekretärin.
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Eine Integrierte Leitstelle ist eine mit hauptberuflichen bzw. hauptamtlichen Disponenten ständig besetzte, Alarmierungs- und rückwärtige Führungseinrichtung. Die Disponenten qualifizieren sich als erfahrene Rettungsassistenten oder Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes in den Bereichen „Rettungsdienst", „Brandschutz, Allgemeine Hilfe, Katastrophenschutz" und „Leitstellenarbeit". Sie nehmen Notrufe und Alarmmeldungen entgegen und alarmieren entweder den Rettungsdienst oder gemäß den von den Gemeinden und Landkreisen aufgestellten Alarm- und Ausrückeordnungen die Einheiten der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Darüber hinaus ist sie in der Lage, gemeinsam mit den Feuerwehreinsatzzentralen in den Verbandsgemeinden Einsatzleiter an der Einsatzstelle bei ihrer verantwortungsvollen Führungstätigkeit zu unterstützen. Der Einsatz des Rettungsdienstes erfolgt unter Aufsicht des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst nach notfallmedizinischen Grundsätzen und unter Beachtung der Indikationsliste Notarzteinsatz.
Im Brandschutzgesetz und im Rettungsdienstgesetz, sind die Integrierten Leitstellen rechtlich verankert. Im Einzelnen sind dort die acht Standorte der Integrierten Leitstellen festgelegt. Fünf davon werden bei den rheinland-pfälzischen Berufsfeuerwehren in Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier sein. Drei weitere sind unter der Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes in Bad Kreuznach, Landau und Montabaur. Die Kosten für die technische Einrichtung der Leitstellen und deren Unterhaltung gehen zu Lasten des Landes. Die Kosten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle werden zu 60 Prozent von den Kostenträgern des Rettungsdienstes, zu 25 Prozent vom Land und zu 15 Prozent von den Kommunen des jeweiligen Rettungsdienstbereichs finanziert. Die Vorbereitungen für die Errichtung der Integrierten Leitstelle Ludwigshafen sind voll im Gange. Die Integrierte Leitstelle Mainz befindet sich in den Vorplanungen.