„Bei Unfällen und im Krankheitsfall muss Hilfe vielfach über die Grenze hinweg in Anspruch genommen werden. Allerdings erfordert eine ,,alltägliche“ Zusammenarbeit gerade im Bereich des Rettungsdienstes ein besonders hohes Maß an Abstimmung und Regelung, zumal die einzelnen Nationalstaaten über sehr unterschiedliche rettungsdienstliche Systeme verfügen“, sagte Bruch anlässlich der Unterzeichnung. Durch das Abkommen werde jetzt die rechtliche Grundlage für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit geschaffen. Künftig können die Leitstellendisponenten der Integrierten Leitstelle Trier und der Leitstelle Lüttich die optimale Vorgehensweise bei Notfällen im Grenzgebiet abstimmen und bei Bedarf auf die Einsatzkräfte des jeweiligen Nachbarlandes zurückgreifen.
Das Abkommen habe aber nicht zur Folge, dass auf rheinland-pfälzischer Seite Kapazitäten gekürzt werden werden. „Es ist eine ergänzende Kooperation mit den belgischen Kolleginnen und Kollegen, die in besonderen Ausnahmefällen zum Tragen kommen wird“, erklärte er. In der Grenzregion zu Belgien sei vielmehr das Gegenteil der Fall. Es sei bereits seit längerem geplant, in der Grenzregion auf rheinland-pfälzischer Seite einen Rettungswagen zu stationieren. Als Standort sei Winterspelt ausgewählt worden. „Die erforderlichen Maßnahmen zur Stationierung des Rettungswagens werden noch in diesem Jahr begonnen, so dass das Rettungsteam ab Frühjahr 2010 seinen Dienst aufnehmen kann. Hierdurch wird natürlich auch die rettungsdienstliche Versorgung im Grenzgebiet zu Belgien verbessert.“
Dennoch könne es auf Grund der Tatsache, dass Fahrzeuge sich anderweitig im Einsatz befinden, zu zeitkritischen Situationen kommen. Gerade diese Fälle wolle man durch die Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst verbessern. „In der Notfallrettung können Minuten über Leben oder Tod entscheiden. Das Abkommen ist daher geprägt von dem Gedanken: Im Notfall muss Hilfe grenzenlos sein“, so Bruch abschließend.
Hintergrund:
Die Vereinbarung wurde auf der Grundlage des Rahmenabkommens vom 06. November 1980 über den gegenseitigen Beistand bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen zwischen der Regierung Belgiens und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen. Das Rahmenabkommen trat am 01. Mai 1984 in Kraft. Ergänzend zu diesem Rahmenabkommen wird in der Vereinbarung festgehalten, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der dringenden medizinischen Hilfe zur Verbesserung der Einsatzschnelligkeit beitragen kann und dass die erbrachten Hilfeleistungen in erster Linie den Bedürfnissen der Patienten angemessen sein sollen und nicht durch Landesgrenzen und unterschiedliche Organisationsweisen der dringenden medizinischen Hilfe beschränkt werden dürfen.