Grundsätzlich beträgt der Fördersatz in den Städtebauförderungsprogrammen 66 Prozent.
„Fördervoraussetzung ist die Erarbeitung einer abgestimmten Entwicklungsstrategie für die Städte Braubach und St. Goarshausen und ihr Umland sowie ein daraus abgeleitetes, unter Beteiligung der Menschen vor Ort erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept“, betonte Lewentz. Darin müssten Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet der Stadt Braubach dargestellt werden.
Das Städtebauförderungsprogramm „Ländliche Zentren – Kleinere Städte und Gemeinden“ dient der Erneuerung von innerstädtischen Gebieten in kleinen Städten, die zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden sollen.