| Kommunalfinanzen

Stich: Finanzausgleich hat Kommunen spürbar entlastet

„Die Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs durch das Land ab dem Jahr 2014 hat in den vergangenen Jahren entscheidend mit dazu beigetragen, die finanzielle Situation der Kommunen in Rheinland-Pfalz zu verbessern“, so Innenstaatssekretär Randolf Stich in einer Reaktion auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße zu Klagen gegen den Kommunalen Finanzausgleich.

Stich wies darauf hin, dass sich der aktuelle Beschluss des Gerichtes, die Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen, auf eine Überarbeitung der Regelungen des Finanzausgleichs im Jahre 2013 bezieht und nicht auf das inzwischen weiter fortgeschriebene Landesfinanzausgleichsgesetz. „Mit den Begründung des Beschlusses werden wir uns intensiv auseinandersetzen“, so Stich weiter. 

Seit der im Jahr 2014 in Kraft getretenen Anpassung, auf die sich die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt bezieht, habe sich der Finanzausgleich verglichen mit dem Landeshaushalt deutlich überproportional entwickelt und sei seit dem letzten Jahr vor der Reform 2013 von 2,0 Milliarden Euro auf 2,9 Milliarden Euro im Jahr 2018 gestiegen, also um über 900 Millionen Euro. Dies war neben der konjunkturellen Entwicklung und den Konsolidierungsleistungen der Kommunen mit ein Grund dafür, dass diese in den vergangenen beiden Jahren einen positiven Finanzierungssaldo von jeweils über 400 Millionen Euro verbuchen konnten.

Ab 2019 wurde die Finanzausgleichsmasse um weitere 60 Millionen Euro aufgestockt und eine neue Schlüsselzuweisung unterstützt die mit Sozial- und Jugendhilfe am höchsten belasteten Kommunen zusätzlich. Insgesamt steigt der kommunale Finanzausgleich über den Doppelhaushalt 2019/2020 um weitere 340 Millionen Euro auf dann rund 3,3 Milliarden Euro. Zudem werden die Kommunen von einer Ausgabenbelastung, der Anhebung der Gewerbesteuerumlage befreit, die die Finanzsituation um weitere 200 Millionen Euro verbessern wird.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom Februar 2012 hat allerdings auch die Kommunen in der Pflicht gesehen, eigene Anstrengungen zu unternehmen, um ihre Finanzausstattung zu verbessern. Insbesondere haben demnach die Kommunen eigene Einnahmequellen angemessen auszuschöpfen und Einsparpotentiale bei der Aufgabenwahrnehmung zu verwirklichen.

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