| Rettungsdienst

Stich ordnet Regelung zu Krankenfahrten verbindlich an

Innenstaatssekretär Randolf Stich hat den künftigen Umgang mit rettungsdienstfremden Krankenfahrten und rettungsdienstlichen Krankentransporten gegenüber den betroffenen Organisationen und Verbände verbindlich angeordnet. Über die Integrierten Leitstellen und die vom Land finanzierte Servicenummer 19222 sollen ab sofort sowohl Krankenfahrten, als auch Krankentransporte koordiniert werden.

„Im Sinne der Patientinnen und Patienten haben wir eine Lösung gefunden, die auf der einen Seite über eine klar ausgewiesene Ansprechstelle läuft und auf der anderen Seite dazu beiträgt, dass Rettungswagen für medizinische Notfälle vorgehalten werden können“, so Staatssekretär Randolf Stich.

Am 6. Dezember war dieses Vorgehen in einem gemeinsamen Gespräch in Ingelheim mit allen Zuständigen erörtert worden. In der Zwischenzeit hatte das Innenministerium eine detaillierte Konzeption zur konkreten Durchführung erarbeitet, die nun den betroffenen Organisationen und Verbänden übermittelt wurde.

Wie die Vertreter der obersten Rettungsdienstbehörden im Zuge des Gesprächs mitteilten, können Krankenfahrten durch Krankenfahrt- oder Taxiunternehmen durchgeführt werden. Im Gegensatz zu Krankentransporten finden diese laut Rettungsdienstgesetz außerhalb des Rettungsdienstes statt. Dass Krankenfahrt- oder Taxiunternehmen diese übernehmen können, sei einerseits durch das Personenbeförderungsrecht und andererseits durch die einschlägigen Bestimmungen des 5. Sozialgesetzbuches und insbesondere der bundesweit gültigen Krankentransportrichtlinie vorgegeben. Die Krankenkassen haben daher entsprechende Verträge über die Vergütung derartiger Krankenfahrtleistungen zu schließen.

Bei Krankenfahrten findet im Gegensatz zu Krankentransporten keine medizinisch-fachliche Betreuung während der Beförderung statt. Diese ist zum Beispiel bei Arztfahrten oder bei Entlassung aus der stationären Behandlung in der Regel auch nicht notwendig. Sofern im Einzelfall kein Krankenfahrt- oder Taxiunternehmen zur Verfügung steht, wird der Rettungsdienst diese Fahrten übergangsweise weiter übernehmen. So ist sichergestellt, dass alle Patienten zeitnah befördert werden.

Teilen

Zurück