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Ulmen und Emmelshausen dürfen sich künftig „Stadt“ nennen

Der Ministerrat unter Vorsitz von Ministerpräsident Kurt Beck hat heute auf Antrag der Ortsgemeinden Emmelshausen (Rhein-Hunsrück-Kreis) und Ulmen (Landkreis Cochem-Zell) entschieden, beiden die Bezeichnung „Stadt zu verleihen.

„Beide künftigen Städte haben dargelegt, dass sie sich in den vergangenen Jahrzehnten zu Gemeinden mit zentralörtlicher Funktion und gewachsener gewerblicher Bedeutung entwickelt haben. Siedlungsform, Gebietsumfang, Einwohnerzahl und ein aktives, wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben geben den Ortsgemeinden ein kleinstädtisches Gepräge, so Innenminister Karl Peter Bruch im Anschluss an die Kabinettssitzung. Die positive Entwicklung beider Gemeinden könne durch die Verleihung der Bezeichnung „Stadt“ unterstützt werden. Als offizieller Akt seien nun noch die entsprechenden Verleihungsurkunden auszuhändigen. Danach könnten sich die Ortsgemeinden „Stadt Emmelshausen“ beziehungsweise „Stadt Ulmen“ nennen. 

Hintergrund: 
Die Verleihung einer solchen Bezeichnung durch die Landesregierung ist ein eher seltenes Ereignis. Seit 1945 ist die Bezeichnung „Stadt an 48 Gemeinden verliehen worden. Zuletzt hat der Ministerrat mit Beschluss vom 28. April 2009 entschieden, den Ortsgemeinden Rheinböllen im Rhein-Hunsrück-Kreis und Wörrstadt im Landkreis Alzey-Worms die Bezeichnung „Stadt zu verleihen. Mit der Verleihung der so genannten „Stadtrechte“ sind keine Vorteile gegenüber anderen Gemeinden verbunden. Die einzigen rechtlichen Änderungen beschränken sich auf die Führung der Bezeichnung „Stadt“ sowie die Umbenennung der Organe „Ortsgemeinderat“ und „Ortsbürgermeister“ in „Stadtrat“ und „Stadtbürgermeister“.

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