| Landestransparenzgesetz

Umsetzung der Transparenzplattform im Zeitplan

Das Landestransparenzgesetz (LTranspG) ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Es löste das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) und das Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) ab. Als ein Kernelement des neuen Gesetzes dient die Transparenzplattform, die eine Vielzahl an Informationen aus Behörden aller Ebenen zentral vorhalten soll.

Ein erster Teil dieser Informationen der Landesregierung und der obersten Landesbehörden wird bis zum 1. Januar 2018 online bereitgestellt. Vollständig werden die Daten zum 1. Januar 2019 im Internet verfügbar sein. Für die oberen und unteren Landesbehörden sowie die übrigen transparenzpflichtigen Stellen - wie die Kommunen - wird die vollständige Veröffentlichungspflicht auf der Transparenzplattform erst am 1. Januar 2021 greifen.

Aus dem LTranspG ergeben sich zwei maßgeblichen Pflichten: Die Pflicht zur Veröffentlichung auf der Transparenz-Plattform sowie die Pflicht, auf Antrag Zugang zu Informationen zu gewähren. Das Innenministerium ist in engem Austausch mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie den Ministerien, deren Geschäftsbereich berührt wird, um in einer Verwaltungsvorschrift Auslegungs- und Anwendungshinweise zu erlassen. Diese Verwaltungsvorschrift befindet sich derzeit im formellen Beteiligungsverfahren. Der umfängliche und zeitintensive Abstimmungsaufwand trägt maßgeblich dazu bei, der späteren Verwaltungspraxis eine solide, umfassende und handhabbare Arbeitshilfe für die Anwendung des Gesetzes an die Hand zu geben. 

Die Kommunen müssen ab 2021 nur in begrenztem Umfang Daten und Informationen auf der Transparenzplattform einstellen. Die Pflicht der Kommunen zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen ergab sich bereits aus dem Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) von 2005. Mit dem LTranspG ergeben sich in Bezug auf Umweltinformationen keine weitergehenden Pflichten. Neu ist lediglich, dass für die Verbreitung der Umweltinformationen ab dem Jahr 2021 die Transparenz-Plattform zu nutzen ist. 

Die Pflicht der Kommunen, auf Antrag einer Bürgerin oder eines Bürgers Zugang zu den bei ihnen vorhandenen Informationen zu gewähren, entspricht beinahe deckungsgleich den Anforderungen aus dem ehemaligen LIFG, das seit 1. Februar 2009 in Kraft war.

Die Kommunen haben zudem die Möglichkeit, weitere vorhandene Informationen freiwillig auf der Plattform einzustellen. Hierfür werden derzeit die technischen Möglichkeiten geprüft und erarbeitet.

Innenstaatssekretär Randolf Stich unterstreicht: „Wenn heute Bürgerinnen und Bürger von Kommunen Informationen erfragen, dann können die Kommunen dies in bewährter Weise wie bereits nach Landesumweltinformationsgesetz und Landesinformationsfreiheitsgesetz üblich bearbeiten. Bis zum Greifen der Veröffentlichungspflichten auf der Transparenzplattform sind noch einige Jahre Zeit. Die technischen Voraussetzungen sind beim LDI bereits geschaffen und die Verwaltungsvorschrift, die ein Handlungsleitfaden sein soll, ist in der finalen Phase“.

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