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Verwaltungsgericht Mainz bestätigt Rechtsauffassung

Wie das Verwaltungsgericht Mainz mitteilte, ist die DRF Stiftung Luftrettung bezüglich der Interimsdienstleistungskonzession Luftrettung Westpfalz mit ihrem Antrag auf eine einstweilige Anordnung gescheitert. Der Antrag wurde durch das Gericht als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen.

Damit wurde in dem Verfahren die Rechtsauffassung der Landesregierung vollumfänglich durch das Verwaltungsgericht Mainz bestätigt. Innenstaatssekretär Randolf Stich begrüßt, dass das Verfahren zur Stationierung eines Luftrettungsmittels für die Westpfalz somit fortgesetzt werden kann.

Im Vergabeverfahren „Interimsdienstleistungskonzession Luftrettung Westpfalz“ war am 8. April ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Verwaltungsgericht Mainz eingegangen. Das Innenministerium war gezwungen, den Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens abzuwarten.

Der Antrag richtete sich gegen die Bedingungen des Vergabeverfahrens. Der Antragsteller griff insbesondere die Vorgabe an, nach der der Standort des Hubschraubers im Rettungsdienstbereich Kaiserslautern (Landkreise Kaiserslautern, Kusel und Donnerbergkreis) liegen müsse. Vor diesem Hintergrund wurden die eigentlich für den 21./22. März 2019 geplanten Bietergespräche abgesagt. Das Verfahren kann nun fortgesetzt werden.

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